Jobs in Gesundheitszentren für Ärzte attraktiv?


Ministerin Schmidt sieht im Angestelltenverhältnis Alternative zur Niederlassung / Keine Ausweitung auf alte Länder
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Potsdam (HML). Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) möchte den Arztberuf attraktiver machen und allen ambulant tätigen Ärzten die freie Wahl überlassen, ob sie als niedergelassene oder angestellte Ärzte praktizieren möchten.

 „Viele Ärzte möchten ein gesichertes Einkommen“, sagte die SPD-Politikerin im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ am Rande einer Veranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Gesundheitszentrums Potsdam.

In den Brandenburger Gesundheitszentren, die mit angestellten Ärzten arbeiten und die dauerhaft zur ambulanten Versorgung zugelassen sind, sieht die Ministerin ein Beispiel, „wie Gesundheitspolitik im 21. Jahrhundert aussehen kann“. Ein Vorteil der Gesundheitszentren sei, dass eine aufeinander abgestimmte Behandlung erfolge und die Ärzte miteinander kommunizieren können. Darüber hinaus arbeiteten Gesundheitszentren „sehr wirtschaftlich

Viele junge Ärztinnen und Ärzte schreckten aufgrund der hohen Verschuldung vor einer Niederlassung zurück. In ländlichen Gebieten und vor allem in den neuen 

Sieht in Gesund-
heitszentren zur ambulanten Ver-
sorgung ein Vor-
bild für die "Ge-
sundheitspolitik 
im 21.Jahrhundert": Ulla Schmidt
Foto dpa

 Bundesländern habe man Probleme, junge Nachfolger für freie Arztpraxen zu finden. Man sollte Kollegen das Angebot unterbreiten, die zu einem Gesundheitszentrum gehören. Die Ärzte könnten dort selbständig arbeiten, ohne sich zu verschulden.

Eine Ausweitung des „Brandenburger Modells“ auf die alten Bundesländer sei derzeit nicht möglich. „Dazu müssten wir über neue gesetzliche Regelungen nachdenken“. Nach einer Gesetzesnovelle könnten Gesundheitszentren in den neuen Ländern jetzt zwar Ärzte aus bisher dort nicht vertretenen Fachgruppen neu anstellen (sofern die Bedarfsplanung dieses zulässt). Paragraph 311 SGB V regele aber nur die Existenz der 

Gesundheitszentren auf dem Gebiet der früheren DDR. Die Übertragung der Altersbegrenzung (nach dem 55. Geburtstag dürfen sich Ärzte nicht mehr niederlassen) auf angestellte Ärzte hält die Ministerin „für nicht sinnvoll“. Angestellte Ärzte müssten sich nicht verschulden. Die Diskussion resultiere aus der Tatsache, dass man Gesundheitszentren ursprünglich als Auslaufmodell gesehen habe. Das Problem müsse man „juristisch prüfen und notfalls gesetzlich klären“. Die Ministerin plädiert auch für Einzelverträge zwischen Kassen und Gesundheitszentren. Wenn ein Zentrum beispielsweise eine Integrierte Versorgung anbiete, müssten die Kassen auch Direktverträge abschließen können. „Wir wollen in der Gesundheitsreform 2003 außer Kollektivverträgenauch Direktverträge der Kassen mit Anbietern besonderer Leistungen ermöglichen“.

Einer der größten Fehler ihrer Vorgänger sei es gewesen, die Polikliniken nach der Wiedervereinigung nicht zu Zentren der Integrierten Versorgung zu fördern und  auszubauen, meinte die Ministerin. Statt dessen sei die Politik dem  Druck westdeutscher Ärzteverbände gefolgt, die den niedergelassenen Arzt immer als selbständigen Freiberufler gesehen habe, so Schmidt.

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Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Ärztezeitung