BMVZ.FACHGespräch – Elektronische Patientenakte (ePA)

Im Januar 2021 startet die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Doch was bedeutet die Einführung konkret für den Praxisbetrieb?

In dem  Vortrag „Die elektronische Patientenakte – Grundkurs Praxis der Digitalisierung„, gibt die Referentin Pia Maier, Geschäftsführerin DiVE – Politische Beratung für Digitale Versorgung, Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Start.

Das Video ist ein Ausschnitt aus der kostenpflichtigen Reihe „BMVZ.FACHGespräch – Fortbildung für die Praxis“, den wir Ihnen hier zur freien Ansicht zur Verfügung stellen. Beachten Sie in jedem Fall die Urheberrechte.

Zum Vortragsvideo (insgesamt 39 Minuten)
Inhaltsübersicht zum Video im Detail
Zur Videoreihe ‚BMVZ-Fachgespäche – Winter 2020‘

Hintergründe zur ePA 

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind ab Januar 2021 dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Die Versicherten erhalten damit sukzessive die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten wie den Impfpass, Notfalldatensatz, Mutterpass, Befunde und Arztbriefe digital per App zu verwalten. Ärztinnen und Ärzte sollen ihre Patienten bei der Verwaltung und Befüllung der ePA unterstützen. Aber was das konkret bedeutet, ist für viele Praxen bis heute ein Rätsel. Das Video klärt auf.

Gesetzgebung: Die Einführung der ePA geht auf das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) sowie auf das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), in dem insbesondere wichtige Details geregelt wurden, zurück. Eine Einschätzung dazu „Patientendaten-Schutzgesetz: Was kommt auf ambulante Versorger*innen zu?“ hat der BMVZ im Mai 2020 abgegeben.


Um auf die ePA zugreifen und sie verwalten zu können, benötigen Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA.

Der eHBA gilt als zentraler Schlüssel für ärztliches Personal zur TI und wird zur persönlichen Identifikation der Ärztinnen und Ärzte sowie für die Signatur verwendet. Der eHBA ist seit längerem bei allen Landesärztekammern bestellbar.

Doch so einfach, wie es sich anhört, ist es oft nicht: Gerade im Spannungsfeld von Arbeitgeber*innen und angestellten Ärztinnen/Ärzten im MVZ können sich Probleme, wie zum Beispiel bei der Frage der Kostenerstattung ergeben. Was MVZ bei der Beantragung und Einführung beachten sollten, hat der BMVZ einer ausführlichen Analyse unterzogen: „Der elektronische Heilberufsausweis – Einführung, Fristen und Kosten“

 

 

Die Elektronische Patientenakte 

Zum Starten des Videos klicken Sie auf die Grafik.

Es ist nicht erlaubt, das Video zu vervielfältigen, kommerziell zu nutzen oder in andere Webseiten einzubinden. Alle Rechte liegen beim BMVZ bzw. der Referentin. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.

 

Inhalte des Vortrages im Detail

  • Einführung zur ePA (Minuten 0 bis 8:20)
    – Grundidee
    – Stand der Dinge
    – Welche Daten können hinterlegt werden?
    – Wer kann darauf zugreifen?
    – Rolle von Krankenhäusern
    – Mehr Transparenz gleich mehr Kontrolle für Ärztinnen/Ärzte?
  • Medizinische Informationsobjekte – MIO (Minuten 8:20 bis 13:10)
    – Beispiele
    – Benutzeroberflächen für Ärztinnen/Ärzte
  • Befüllung der ePA (Minuten 13:10 bis 18:47)
    – Eingabe der Grunddaten
    – Zugriffsberechtigungen und einzupflegende Befunde
  • Zugriffsmanagement (Minuten 18:47 bis 30:00)
    – Wer hat welchen Zugriff auf welche Daten: Ärztinnen/Ärzte, Patienten, Notärztinnen/Notärzte
    – Was sieht die Praxis?
    – Was sieht die Patientin/der Patient?
    – Ablauf für den ePA-Datenzugriff in Praxen
    – Arztbriefe via KIM
  • Status Quo, ‚Kontroverse Datenschutz‘ und Ausblick (Minuten 30:00 bis 38:39)