Entschädigungs- & Erstattungsordnung für
Tätigkeiten im Auftrag des BMVZ e.V.

Grundsätze

Mitglieder des Vereins können für ihre vereinsbezogene Tätigkeit eine Vergütung erhalten. Dies gilt auch für Mitglieder des Vorstands. Jedoch darf kein Mitglied durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Im Zusammenhang mit vereinsbezogenen Tätigkeiten verauslagte Reise- und Sachkosten können erstattet werden.

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich ist die selbständige Leistungserbringung. Vorraussetzung für das Entstehen eines Leistungsanspruchs ist die Beauftragung durch den BMVZ e.V.

Personen, die im Auftrag des BMVZ e.V. vereinsbezogene Tätigkeiten übernehmen oder zu Veran­staltungen anderer Organi­sa­tionen entsandt werden, haben Anspruch auf Entschädigung des damit verbundenen zeitlichen Auf­wandes sowie gegebenenfalls der Reisekosten nach Maßgabe Vorschriften der Entschädigungsordnung des BMVZ e.V. – zuletzt geändert am 16. Januar 2022.

 


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Entschädigungsordnung des BMVZ e.V.
Richtlinie für die Vergütung vereinsbezogener Tätigkeiten
sowie für die Erstattung von Reise- & Sachkosten