Grundsätze
Mitglieder des Vereins können für ihre vereinsbezogene Tätigkeit eine Vergütung erhalten. Dies gilt auch für Mitglieder des Vorstands. Jedoch darf kein Mitglied durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Im Zusammenhang mit vereinsbezogenen Tätigkeiten verauslagte Reise- und Sachkosten können erstattet werden.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich ist die selbständige Leistungserbringung. Vorraussetzung für das Entstehen eines Leistungsanspruchs ist die Beauftragung durch den BMVZ e.V.
Personen, die im Auftrag des BMVZ e.V. vereinsbezogene Tätigkeiten übernehmen oder zu Veranstaltungen anderer Organisationen entsandt werden, haben Anspruch auf Entschädigung des damit verbundenen zeitlichen Aufwandes sowie gegebenenfalls der Reisekosten nach Maßgabe Vorschriften der Entschädigungsordnung des BMVZ e.V. – zuletzt geändert am 16. Januar 2022.
Download
Entschädigungsordnung des BMVZ e.V.
Richtlinie für die Vergütung vereinsbezogener Tätigkeiten
sowie für die Erstattung von Reise- & Sachkosten