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Mitglieder

Als Interessenvertretung kooperativ tätiger Ärzte und Einrichtungen setzt der BMVZ auf eine breite Mitgliederbasis, um gegenüber Politik und Selbstverwaltung durchsetzungstark agieren zu können. Neue Mitglieder – sowohl Ordentliche als auch Fördernde – sind daher herzlich willkommen.

Mitglieder des BMVZ sind vor allem kooperativ tätige ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften, die sich nach den besonderen Regelungen des § 311 SGB V (Gesundheitszentren) oder nach der 2004 eingeführten Norm des § 95 SGB V (Medizinische Versorgungszentren) richten. Aber auch klassische Gemeinschaftspraxen und Ärztenetze sind im Verband organisiert.

Darüber hinaus sind etwa ein Viertel der Mitglieder Fördermitglieder, die als im Umfeld der Gesundheitsversorgung aktive Unternehmen und Einzelpersonen, die Arbeit des Verbandes unterstützen.

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