13. BMVZ-PRAKTIKERKONGRESS
Rückschau

„Angesichts der umfassenden gesellschaftlichen und versorgungspolitischen Veränderungen und dem innerärztlichen Einstellungswandel ist es viel wichtiger – statt sich die gute alte Zeit zurückzuwünschen, konstruktiv daran zu arbeiten, einen neuen Konsens darüber zu schaffen, welche Werte in der Versorgung der Zukunft wesentlich sein sollen und wie sie durchgesetzt werden können?“Dr. med. Peter Velling, Vorstandsvorsitzender BMVZ*.

Unter dem Motto „Zukunft entsteht heute! Mit MVZ Versorgung gestalten.“, trafen sich am 27. September über 300 Praktiker in Berlin, um einen „NEUEN Konsens“ in der Gesundheitsversorgung zu diskutieren.

*Quelle: Editorial zum 13. BMVZ-PRAKTIKERKONGRESS


Inhalte Kongress-Rückschau

  1. Impressionen
  2. Jens Spahn – Grußwort zum 13. BMVZ-PRAKTIKERKONGRESS
  3. Gesundheitsversorgung der Zukunft
  4. Aktuelle Themen – Herausforderungen für die Praxis
  5. Presseschau

Jens Spahn –
Aus dem Grußwort zum 13. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS:


„Seit der Einführung von Medizinischen Versorgungszentren hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen vielfach weiterentwickelt und damit die Voraussetzungen für die Gründung, die Zulassung und den Betrieb von MVZ zum Teil grundlegend verändert. Auch mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben wir die Voraussetzungen für die MVZ weiter verbessert: Indem das Potential anerkannter Praxisnetze stärker genutzt wird und sie die Möglichkeit erhalten, MVZ zu gründen. Indem Ärztinnen und Ärzte eines MVZ die Anteile etwa aus Altersgründen ausscheidender Gesellschafter jederzeit übernehmen können, womit auch ein drohender Zulassungsentzug vermieden wird. Indem bei einem Nachbesetzungsverfahren eines ausgeschriebenen Vertragsarztsitzes der Zulassungsausschuss das besondere Versorgungsangebot des MVZ zu berücksichtigen hat. Nicht zu vergessen einer der wohl kontroversesten Regelungsansätze des TSVG, nämlich die Einschränkung der Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für Zahn-MVZ.

Die Herausforderung bleibt, die rechtlichen Rahmenbedingungen so im Blick zu haben, dass MVZ auch morgen noch bestmöglich zur Versorgung beitragen und attraktive Arbeitsbedingungen bieten können.

Quelle: Kongress-Booklet; ein Exemplar des Booklets können Sie unter buero@bmvz.de anfragen.


Gesundheitsversorgung der Zukunft – Weichen stellen für Morgen

„Der Eindruck vom geknechteten angestellten Arzt wird häufig von ärztlichen Standesvertretern erweckt und gegen MVZ verwendet.“ – Dr. med Peter Velling in seinem Vortrag auf dem Praktikerkongress 2019. 

Update 2019 MVZ & Angestelle Ärzte – Vortragsfolien

Dr. med. Peter Velling gab einen aktuelle Überblick über Entwicklungen, Debatten und Forderung zum Thema MVZ und angestellte Ärzte. Sein Vortrag wurde ergänzt durch den Input von Lukas Illini, Dr. med. Jan-Peter Jansen und Dr. med. Roger Schmid.

 

 

 

 

 

 

Update 2019 MVZ & Angestelle Ärzte
- Die wichtigsten Entwicklungen und Forderungen im Überblick

Aktuelle Entwicklungen

  • Die Anteil angestellter Ärzte nimmt stetig zu, ebenso wie die Zahl der MVZ.
  • In den einzelnen KV-Regionen und Bundesländern gibt es starke unterschiede in der Dynamik und Vebreitung von MVZ.

Debatten und Forderungen

  • Zahn-MVZ:
  • TSVG: Diskriminierungen bei Leistungsabrechnungen und Honorar bleiben weiter bestehen. Die besondere Komplexität von MVZ wird bei der Umsetzung der TSVG-Sprechstundenvorgaben nicht berücksichtigt.
  • MVZ und Digitalisierung: Als komplexe Struktur mit hoher Arbeitsteilung und verschiedenen beteiligten Arbeitsebenen bieten sich MVZ als optimale Ausgangspunkte für Digitalisierungsprozesse an.
  • MVZ und Pflege: Die Zusammenarbeit mit Pflegeberufen ist in der ambulaten Versorgung noch wenig ausgeprägt und sollte in Zukunft stärker in den Fokus genommen werden.
  • MVZ und Telematik-Infrastruktur: Bei der Implementierung der TI sind MVZ als komplexe Strukturen bei der Re-Finanzierung in vielen Fällen auf sich gestellt. Neben Einzelpraxis und BAG müssen auch die MVZ als komplexe Regelstruktur der ambulanten Versorgung adäquat Berücksichtigung finden
  • MVZ und Finanzierung: Durch benachteiligende Finanzierungs-regelungen in der ambulanten Versorgung wird das MVZ als fachübergreifende Regelversorgungsform gezielt unwirtschaftlich gemacht. Der BMVZ tritt für die Einführung des Fachgruppenfalls ein, der Elemente der Artfallzählung (bei fachübergreifender Kooperation) mit der der Behand-lungsfallzählung (bei fachgleicher Kooperation) kombiniert.

Aktuelle Themen – Herausforderungen für die Praxis

Im Block „Aktuelle Themen“ widmete sich das Programm den Herausforderungen der Digitalisierung und den Auswirkungen des TSVG auf Medizinische Versorgungszentren.

Hier finden Sie kurze Zusammenfassungen der Vorträge

Videosprechstunde im Zeitalter des Web 4.0 – Dr. med. Barbara Hogan, MBA

Telemedizin und Digitalisierung von Arbeitsprozessen für Ärzte und Praxispersonal sind nur einige von vielen denkbaren Implikationen durch die digitale Konvergenz im Web 4.0, der Vermischung digitaler
Technologien, um neue Werte in der Gesundheitswesen zu generieren.

Der Vortrag stellte die aktuellen Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln nach BÄK (MBO-Ä) zur Fernbehandlung dar und wurde mit den Erfahrungen der Videosprechstunde im MVZ an der Elbe, Geesthacht kommentiert. Daraus ergeben sich die Fragen, welche Implikationen sich durch die digitale Konvergenz für die Gesundheitswirtschaft ergeben, mit Blick auf die Herausforderung der Big Data Invasion im Gesundheitswesen, mit Beispielen, wie Digital Health bereits für den gesamten Versorgungsprozess – Prävention, Diagnose und Therapie  – eingesetzt werden kann und wird.

Zulassungsrecht nach dem TSVG – Wolf Constantin Bartha

Der Vortrag informierte im Schnelldurchgang und aus der Vogelperspektive über die für MVZ wesentlichen Änderungen im Zulassungsrecht nach dem TSVG. Er schaffte einen Überblick über neue Möglichkeiten und Flexibilisierung für die meisten MVZ, gerade in Bezug auf Zweigstellen, ¾ und ¼ Zulassungen und arbeitet ferner heraus, was der Gesetzgeber klargestellt hat und wo Fragen offengeblieben oder neue Fragen entstanden sind.

In Bezug auf das Zulassungsrecht enthält das TSVG für MVZ Licht und Schatten. Blendet man die Restriktionen und Benachteiligungen für einzelne Trägergruppen (Zahnärzte-MVZs in der Hand von Krankenhäusern oder Dialyseträgern) aus, überwiegen für die Mehrzahl der MVZs aber die neuen Möglichkeiten. Da das Gesetz aber wichtige Fragen offen lässt, bleibt es in jedem Falle spannend.

Neupatienten, Terminservicefälle & offene Sprechstunden – Frank Welz

Insbesondere bei den Neupatienten kann es bei der Umsetzung des TSVG zu Schwierigkeiten kommen, stellte Frank Welz in seinem Vortrag fest. So kann ein Patient beispielsweise innerhalb eines MVZ als neu gelten, wenn er bei einer neuen Fachgruppe vorstellig wird, bei dem Hausarzt aber nicht, da er dort bereits regelmäßig in Behandlung war. Die extrabudgetäre Vergütung kann also nicht bei allen Arztgruppen innerhalb des MVZ in Anspruch genommen werden. Bei besonders großen Einheiten kann dies zu einem entsprechend hohen Koordinierungsaufwand führen.

Die weiteren Programmpunkte des Tages finden Sie auf der Kongresshomepage.


Presseschau

MVZ wollen auf Augenhöhe agieren
Artikel in der ÄrzteZeitung vom 30.09.2019:
„Eine gleichberechtigte Rolle angestellter Ärzte in der ambulanten Versorgung hat der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ) angemahnt.“
Zum Artikel

MVZ wollen „Pulsschlag“ der ambulanten Medizin werden
Artikel im Ärztenachrichtendienst vom 27.09.2019:
„Mehr Anerkennung, weniger Diskriminierung: Medizinische Versorgungszentren (MVZ) kämpfen um ihren Ruf und fordern die Gleichstellung gegenüber Vertragsärzten und Kliniken. Ein Weg dahin soll über die Mitarbeit in den KVen führen.
Zum Artikel (Online; änd-Zugang benötigt)

Zum Artikel (pdf-Version)


Hinweis: Der 14. BMVZ-PRAKTIKERKONGRESS findet am 18. September 2020 statt.