Rezension: „Das MVZ: Die Verträge“

Eine Buchbesprechung von Susanne Müller, Geschäftsführerin BMVZ

HINWEIS: Diese Rezension stellt nicht mehr als eine subjektive Einschätzung des besprochenen Werkes durch den Autor, bzw. die Autorin dar, versucht darüber hinaus aber auch, Informationen über die Eignung des Buches für den jeweiligen Zweck/Zielgruppe zu vermitteln.
Der besonderen Verantwortung bei der Veröffentlichung kritischer, aber auch positiver Urteile sind sich dabei Autor und BMVZ (als verantwortlicher Dienstbetreiber) jederzeit bewusst.


Kurzbeschreibung
In dritter und nach Verlagsangabe auf dem Stand des GKV-VStG aktualisierter Auflage ist im April 2013 die kommentierte Vertragssammlung rund um das MVZ neu erschienen. Anspruch ist dabei gemäß Untertitel, alle ‚wichtigen Verträge‘  abzudecken. Entsprechend enthält das Buch neben arbeitsrechtlichen Vertragsmustern insbesondere auch gesellschafts- und vertragsarztrechtliche Vertragslösungen.

Eckdaten:
Buchtitel: Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) – Die Verträge
Autor: Jörg Hohmann & Barbara Klawonn
Verlag: C.F. Müller
Erscheinungsjahr: 2013 (in 3. Auflage)
ISBN: 978-3-8114-5453-8
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Aufbau
Das Buch besteht mit insgesamt 230 Seiten aus drei Teilen, von denen die Vertragsmuster mit gut 90 Seiten den meisten Raum einnehmen. Vorangestellt ist eine Einführung zu den gesetzlichen Vorgaben sowie zu juristischen und steuerrechtlichen Einzelaspekten. Zu den Vertragsmustern gehörend werden abschließend auf 76 Seiten Erläuterungen und Begriffsbestimmungen gegeben.
 
Inhalt
Im Bereich der Vertragslösungen ist das Buch ohne Zweifel das umfangreichste MVZ-spezifische Nachschlagewerk, das derzeit auf dem Fachbuchmarkt angeboten wird. Insgesamt werden im Mittelteil der Buches acht Vertragsthemen aufgegriffen, die in elf Vertragsmustern teils detailliert ausgeführt werden.
Die Bandbreite der Themen reicht dabei vom Dienstvertrag für den angestellten Arzt über einen Vertrag zur Übernahme eines Vertragsarztsitzes bis zum Kooperationsvertrag des MVZ mit nichtärztlichen Leistungserbingern. Die Erläuterungen in Teil C des Buches beziehen sich dabei größtenteils auf einzelne Vertragsklauseln und sind diesen auch erkennbar zugeordnet.
Der einführende Teil steht dem entgegen ohne engeren Bezug neben den beiden anderen Teilen und stellt einen Versuch dar, in großer Breite  – quasi in einer Art Parforceritt – mehr oder weniger die gesamte MVZ-Materie darzustellen.
 
Kommentar
Stärke des Buches ist der Praxisteil mit den Vertragslösungen und zugehörigen Erläuterungen, die dem Praktiker, gleich ob Arzt oder Geschäftsführer viele Anregungen für die eigene konkrete Vertragsproblematik geben.
Liest man das Buch jedoch von Beginn an, drängt sich schnell das Gefühl auf, dass mindestens bei der einführenden Darstellung weniger mehr gewesen wäre. Insgesamt werden zu viele Einzelaspekte angerissen, wobei häufig die Tiefe der Darstellung auf der Strecke bleibt. Daneben ist insbesondere die dieser Neuauflage zugrunde gelegte Aktualiserung auf den mit dem GKV-VStG seit 1.1.2012 geltenden Rechtsstand ausgesprochen lieblos umgesetzt worden.
Vielfach ist an den betreffenden Textpassagen, die deshalb auch merklich rumpeln, bzw. unharmonisch wirken, spürbar, dass bei dieser Neuauflage nur ein Minimumaufwand in die Aktualisierung gesteckt wurde. Zur Verwirrung trägt zusätzlich bei, dass an mehreren Stellen, die offensichtlich der zweiten Neuauflage, die sich auf das Reformgesetz von 2007 bezog, entstammen, Textpassagen nach wie vor als neu oder mit Gesetzesänderung gekennzeichnet sind, die längst Standard oder sogar schon wieder veraltet sind.
So sind etwa – um diese Behauptung mit zwei willkürlich gewählten Beispielen zu belegen – die Angaben zu Zweigstellen des MVZ (Seite 2, auch 5 und 23) schlichtweg nicht zutreffend, da sich die Autoren im Wesentlichen auf den Stand nach dem VändG beziehen. Auch der Hinweis auf Seite 11, dass Abrechnungsregeleungen der KV ggf. eine Kennzeichnungspflicht des einzelnen Leistungserbringer vorsehen können, ist mit der verpflichtenden Einführung der LANR in 2009 aktuell obsolet, bzw. mindestens irreführend.
Glücklicherweise wirkt sich diese augenfällige Nachlässigkeit bei der Überarbeitung nicht auf die Vertragsmuster aus. Dennoch bleibt das Gefühl, dass die Autoren mit zu wenig Aufwand zu viel mit einem Mal versuchen und dadurch insgesamt die Chance verpassen, zu einem zwar spezifischen, aber in diesem Bereich unentbehrlichen Nachschlagewerk zu werden.
 
 
Relevanz & Zielgruppe
Das Buch kann als hilfreicher Rat- und Anregungsgeber für Fälle, in denen sich Praktiker im MVZ auf Veränderungen in der Struktur oder der Gesellschafterebene vorbereiten, dienen. Dabei ist selbstverständlich der ‚Vorschlagscharakter‘ der Vertragslösungen zu beachten, die  – obwohl ein entsprechender Hinweis der Autoren fehlt – selbstverständlich keinesfalls ungeprüft eins zu eins übernommen werden sollten.
Insbesondere aber für die MVZ-Gründung, die einen breiten Raum einnimmt, ist auf die anwaltliche Beratung ohnehin nicht zu verzichten, weshalb sich hier die Frage nach der Zielgruppe der Autoren stellt. Für juristisch Interessierte ist das Werk meines Erachtens wegen der breiten, aber zwangsläufig eher oberflächlichen Perpektive weniger geeignet, für den Praktiker dagegen wegen der Konzentration auf vergleichsweise seltene Vorgänge wie die MVZ-Gründung oder die Übernahme eines Vertragsarztsitzes von meist untergeordneter Relevanz.
Für die häufig nachgefragte arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung gibt es spezifischere und daher besser geeignete Nachschlagewerke und Vertragsmuster, so dass insgesamt der Eindruck einer nachlässig überarbeiteten Neuauflage bleibt, die gegenüber der Vorgängerauflage von 2007 leider deutlich an Relevanz verloren hat.