Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes und auf Grundlage des GesRuaCOVBekG (§ 5 Absatz 3) im vierten Quartal 2021 in Form eines schriftlichen Beschlussverfahrens ohne Versammlung der Mitglieder durchgeführt.
Ausschlaggebend für die Wahl dieses Verfahrens sind die anhaltenden Pandemieumstände, die eine verläßliche Planung insbesondere mit Blick auf die für die Beschlussfähigkeit notwendige Teilnehmerzahl schwierig machen.
Weiterführende Informationen Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- Genehmigung des Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr;
- Wahl zweier Rechnungsprüfer, die nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein dürfen;
- Entgegennahme des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes;
- Entscheidung über die Beitragsordnung;
- Wahl und Abwahl von Vorstandsmitgliedern;
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung;
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins;
- Ernennung von Ehrenmitgliedern;
- Beschlussfassung in besonderen Angelegenheiten.