Die Regelmitgliedschaft im Verband ist die Einrichtungsmitgliedschaft eines MVZ oder Unternehmens – Einzelpersonen werden entsprechend nur in begründeten Ausnahmefällen aufgenommen.
§ 4 der Satzung: Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied können alle medizinischen Einrichtungen, d.h. vor allem MVZ, Ärztenetze, Einzel- und Gemeinschaftspraxen, werden. Komplementäre Unternehmen der Gesundheitswirtschaft sind dazu ergänzend eingeladen, sich als Förderndes Mitglied aktiv in die Verbandsarbeit einzubringen.
Als Fördermitglieder gelten auch Einzelpersonen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Funktion und abweichend von der regelhaften Einrichtungsmitgliedschaft als Natürliche Person aufgenommen wurden.
Antragsformular „Ordentliches Mitglied“
Antragsformular „Fördermitglied“
Beitragsordnung als PDF-Dokument herunterladen
Mitgliedsbeiträge werden in gestaffelter Höhe erhoben, wobei sich die Zuordnung nach der Größe eines MVZ oder Mitgliedsunternehmens richtet. Alle Details können der jeweils aktuellen Beitragsordnung entnommen werden. Darin ist neben den in den §§ 5 und 6 angegebenen Beitragssätzen im Falle Ordentlicher Mitglieder auch die Regelung über die Beitragsreduzierung im ersten Mitgliedsjahr (§ 4) zu beachten.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Auskünfte benötigen, melden Sie sich bitte in der Bundesgeschäftsstelle.