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Ärztin/Arzt in Anstellung

Mittlerweile arbeiten über 20.000 angestellte Ärzt*innen in MVZ. Aufgrund der besseren Planbarkeit des Arbeitsalltages, der geregelten Arbeitszeit, flexibleren Arbeitsmodellen und geringeren bürokratischen Anstrengungen sowie der reinen Fokussierung auf den Beruf als Mediziner*in und weniger auf unternehmerische Verantwortung, erfreut sich dieses Arbeitsmodell bei Ärzt*innen immer größerer Beliebtheit. Dennoch werden angestellte Ärzt*innen häufig immer noch mit Skepsis betrachtet. Was die Arbeit als angestellte Ärztin/angestellter Arzt ausmacht, erfahren Sie auf dieser Seite.

Was unterscheidet angestellte von niedergelassenen Ärzt*innen? 

Angestellte Ärztin/Angestellter ArztNiedergelassene Ärzt*innen
  • Aussage rein über den berufs-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status.
  • Angestellte Ärzt*innen unterliegen keinerlei Weisungsbefugnissen, d.h., sie sind in ihren Therapieentscheidungen komplett frei.
  • Für sie gelten die gleichen berufsrechtlichen Pflichten wie für niedergelassene Ärzt*innen – bspw. Sorgfaltspflicht, Schweigepflicht, Fortbildungspflicht.
  • Sie tragen kein unternehmerisches Risiko und erhalten ein vorher festgelegtes Gehalt von ihrem Arbeitgeber.
  • Das Gehalt ist meist niedriger als das Honorar von selbständigen Ärzt*innen, dafür haben sie die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer*innen – Urlaubsplanung, im Krankheitsfall, bei Abwesenheit. Das MVZ trägt dafür sorge, dass die Patienten im gleichen Maße weiterbehandelt werden.

  • Der Arztberuf gehört zu den sogenannten freien Berufen.
  • Ärzt*innen in Niederlassung arbeiten beruflich selbständig. Sie arbeiten und behandeln Patienten in eigener unternehmerischer Verantwortung.
  • Voraussetzungen für eine Niederlassung sind Approbation, eine abgeschlossene Facharztausbildung und offene Stellen gemäß der Bedarfsplanung.
  • Sie haben die gleichen berufsrechtlichen Pflichten und fachlichen Anforderungen bei der Behandlung von Patienten wie angestellte Ärzt*innen.

Was Sie über angestellte Ärzt*innen gelesen haben sollten

MVZ und angestellte Ärzt*innen – versorgungsrelevant oder nur Geschäftsmodell?

Der ambulante Sektor befindet sich hinsichtlich seiner Strukturen ebenso im Fluss wie mit Blick auf die Eigenwahrnehmung und das Selbstverständnis seiner Akteure. Deshalb wird der Konsens zwischen Ärzteschaft, Politik und Gesellschaft beständig neu verhandelt werden müssen. Hierbei ist absehbar, dass auch künftig die MVZ eine umstrittene Stellung einnehmen werden, da sie in einer Art symbolhafter Zuspitzung schlichtweg alle Elemente vereinen, die das heutige Gesundheitswesen von dem der ‚guten, alten Zeit‘ unterscheiden. Ein Zwischenbericht.

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Traumjob oder Ausbeutung? Angestellte Ärzt*innen in der ambulanten Versorgung

Werden angestellte Ärzt*innen in MVZ ausgebeutet und sind nur dafür da, Profite für die Praxisbetreiber*innen zu erwirtschaften? Trotz steigender Beliebtheit von Anstellungsverhältnissen in der ambulanten Versorgung, sind solche Vorurteile noch häufig anzutreffen. Dr. Peter Velling, BMVZ-Vorstandsvorsitzender und selbst angestellter Arzt und ärztlicher Leiter in einem MVZ, räumt mit den gängigen Vorurteilen auf und schildert seinen persönlichen Weg in die Anstellung. Sein Ziel: Planbare Arbeitszeiten und mehr Zeit für Patienten, ohne Selbstausbeutung in der eigenen Praxis und 60-Stunden-Wochen.

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