Datenschutz im Pflegebereich – Update 2016 Fachtagung

Veranstalter: Esturias

Was: Datenschutz im Pflegebereich – Update 2016
Wann: 15. November 2016 | 09 – 17 Uhr
Wo: Erbacher Hof | Grebenstr. 24 | 55116 Mainz


Programm
Referenten
Anmeldung

Weitere Information:
Für Fachanwälte IT- und Medizinrecht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.


Die Veranstaltung richtet sich an Ärzte, Datenschutzbeauftragte der betroffenen Einrichtungen, Betriebsleiter und Fachanwälte Medizinrecht und IT-Recht.

Seltener stehen leider die zahlreichen ambulanten und stationären  Reha-und Pflegeeinrichtungen im Fokus des Datenschutzes, obwohl in deren Verwaltungssystemen  zahlreiche Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Auch dort fordern  die bestehenden Datenschutz-Regelwerke ständig neue Orientierung und  Ausrichtung in den Fachkenntnissen der Beschäftigten und der IT-Technik.

Zusätzlich bedeutet die ab 25.5.2018 geltende EU-Datenschtz-Grundverordnung eine frühzeige Anpassung der Verwaltungsprozesse an das  sehr komplexe Regelwerk und die nationalen Folgevorschriften. Die Pflegebranche muss  sich also auf dem Hintergrund  organisatorisch und technisch mit den Gefährdungen der Patientendaten-Beständen beschäftigen, die mit weiterentwickelten Techniken administriert werden und zunehmend gefährdet sind.

Fachleute aus Wissenschaft und Praxis bieten auf der Tagung einen aktuellen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen und technischen Problembereichen im Datenschutz und formulieren  praktische Umsetzungshinweise, insbesondere für Ärzte, Datenschutzbeauftragte der betroffenen Einrichtungen, Betriebsleiter und Fachanwälte Medizinrecht und IT-Recht.


Aus dem Programm:

Impulsvortrag: Datenpannen im Pflegebereich
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Faltin

Trägerverantwortung und Datenschutz
Rechtsanwalt Sebastian Rutten, PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlagen des Datenschutzes im Pflegebereich,
mit Ausblick auf die EU-Datenschutzgrund-Verordnung
Bertram Raum, Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und der Informationsfreiheit

IT-Sicherheitsfragen in Pflegeeinrichtungen:
Rechtsgrundlagen, Normen, auch mit Blick auf die EU-GVO
Helmut Eiermann, beim Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Datenschutz als Management-Aufgabe
Rechtsanwalt  Matthias Wallhäuser, Bonn

Schnittstellenübergreifende Kommunikation am
Beispiel des Medikationsmanagements von Pflegeeinrichtungen
Thomas Kirpal, CompuGroupMedical

Datenschutzkonforme Datenträgervernichtung
insbesondere bei sensiblen Daten
Volker Schardong, beim Landesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz

Problembereiche der ärztlichen Schweigepflicht
Rechtsanwältin Ute Bottmann, Kanzlei Dierlamm, Wiesbaden


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