Impressum & Pflichtangaben
bei unselbständigen MVZ-Homepages


HINWEIS: Die Geschäftsstelle des BMVZ bietet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes an; der hier übernommene Dialog beinhaltet daher lediglich auf Erfahrungen und Recherchen beruhende Auskünfte und Meinungen ohne Anspruch auf Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit. 

Die Darstellung des Dialogs folgt weitestgehend der ursprünglichen Form, d.h. es handelt sich um eine mit möglichst wenigen Modifikationen vorgenommene Transkription von Anfragen aus dem Geschäftsstellen-Alltag in eine internet-taugliche Form.

 


Die Homepage unseres MVZ ist eine bloße Unterseite des Trägerkrankenhauses ohne eigenes Impressum.

Müssen wir – unabhängig vom Krankenhaus-Impressum – die Pflichtangaben des MVZ gesondert angeben?


 

Antwort
(bearbeitet April 2018):

 

Sehr geehrte(r) Frau/Herr XY,


bawue_pflichtangaben

Einige LÄKs haben spezifische Arbeitshilfen herausgegeben. Ein gutes, sehr ausführliches Beispiel ist das Merkblatt (Stand 2013 – als PDF-Download) „Der Internetauftritt von Ärzten & Ärztinnen“ der LÄK BaWü.

was diese Frage betrifft, können wir keine klare rechtsverbindliche Antwort geben – jedoch ein sinnvoll-pragmatische.

Die Pflichtangaben des MVZ unterscheiden sich von denen des Trägers. Dies hat vor allem damit zu tun, dass die MVZ hier ergänzend auch den Sondervorschriften für die freien Berufe sowie den Vorgaben der regionalen Heilberufegesetze unterliegen.

Gleichzeitig ist die MVZ-Gesellschaft in aller Regel ein selbständiges Unternehmen, dass – spätestens jetzt mit Inkrafttreten der EU-DSGVO – aus eigener Verpflichtung heraus einen Datenschutzauftragten bestellen muss. Dieser kann natürlich – als Konzernbeauftragter – personenidentisch sein mit dem des Trägers.

Dies ändert aber nichts daran, dass der Nutzer der MVZ-Seite die entsprechenden spezifischen Pflichtangaben schnell und unkompliziert finden können muss. Dies gilt ab 25. Mai 2018 umso mehr, wenn die Datenschutzstelle des MVZ hinsichtlich der Erreichbarkeit uund/oderPersonen von der des Trägers abweicht.

Vor diesem Hintergrund ist sinnvollerweise – und weil Sie damit automatisch auf der sicheren Seite sind – ein eigenes Impressum für das MVZ anzugeben. Dies kann in pragmatischer Umsetzung z.B. durch eine Text-Klappbox erfolgen, die direkt auf die jeweilige Unterseite des MVZ auf der Trägerhomepage eingefügt wird.

Dies kann zum Beispiel so aussehen – und lässt sich auf jeder Homepage mit ein gängigen HTML-Codes innerhalb der Seite einrichten.

IMPRESSUM


Immer wieder begegnen uns im Übrigen bei unserer Arbeit falsche, fehlerhafte oder unvollständige Impressen auf den Praxiswebseiten. Achten Sie hier bei der Überarbeitung Ihrer Homepage in jedem Fall auch auf Vollständigkeit.

Pflichtangaben_Impressum