Schwanger im MVZ: Arbeitsrecht beißt Zulassungsrecht

Gut gemeint, aber nicht gut gemacht: Schwangere Ärztinnen im MVZ laufen während der Elternzeit Gefahr, keine Vertretung zu finden – weil Arbeits- und Zulassungsrecht kollidieren. Eine Umfrage zeigt: Jedes vierte MVZ hat Probleme damit.

Das Versorgungsstrukturgesetz hat auch für Medizinische Versorgungszentren viele Änderungen gebracht. Nicht alle Neuregelungen bewerten MVZ als positiv. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Bundesverbands der MVZ.Gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist aus Sicht des BMVZ die Verlängerung des Vertretungsanspruches für zugelassene Ärztinnen von einem halben Jahr auf ein Jahr nach der Geburt eines Kindes.
„Das war eine halbherzige Maßnahme. Sie hat nichts daran geändert, dass MVZ regelmäßig in eine Bredouille kommen, die nicht aufzulösen ist“, sagte der BMVZ-Vorsitzende Dr. Bernd Köppl der „Ärzte Zeitung“.

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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/mvz/default.aspx?sid=821740&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20120918-_-MVZ