Zwischenbericht zur EBM-Reform
– Hausarzt-EBM & fachärztliche Grundpauschale

Ursprünglich in der Ankündigung zum 1. Juli 2013 soll mit dem Hausarzt-EBM die erste Stufe einer sehr umfassenden EBM-Reform umgesetzt werden.
Details dazu sind en masse in Umlauf – Weniges davon ist jedoch bis dato wirklich belastbar.

1. Aktueller Sachstand

2. Ziel: Stärkung der Basismedizin

3. Dokumentation Vorträge zum Thema

4. Zeitlicher Fahrplan


Aktueller Sachstand
Seit gut einem halben Jahr sind zunehmend Details über die angekündigte Honorarreform, die letztlich mit Blick auf den ärztlichen Punktwert auch eine ‚Währungsreform‘ darstellen soll, im Umlauf.

Über die Grundrichtung hinaus kann davon Weniges als gesichert betrachtet werden. Zu groß sind die Verteilungskämpfe der Fachgruppen untereinander, aber auch der verschiedenen KV-Lager. Da im Bewertungsausschuß auch die Kassenseite zustimmen muss, ist hier zudem weiteres Konfliktpotential vorprogrammiert.
Es verdichten sich entsprechend derzeit die Indizien bis hin zur Gewißheit, dass die Überarbeitung des Hausarzt-EBM nicht zum 1. Juli 2013 kommen wird. Auch der neu in Aussicht gestellte 1. Oktober als Starttermin sollte vorerst als fraglich betrachtet werden.

Ein wichtiger Termin ist vor diesem Hintergrund die Vertreterversammlung der KBV am 27. Mai 2013. Mindestens bis dahin sind alle im Umlauf befindlichen Details und Aussagen als unverbindlich zu betrachten.
Die Berichterstattung dazu sollten Sie daher aufmerksam verfolgen.


Ziel: Stärkung der Basismedizin
Planziel der KBV ist, den Hausarzt-EBM anzupassen und diesem als neue GOPs Leistungen zur Geriatrie, der Palliativmedizin sowie der Behandlung chronisch kranker und behinderter Kinder hinzuzufügen. Gleichzeitig soll die typisch hausärztliche Versorgung und kontinuierliche Betreuung gegenüber den tendentiell spezielleren hausärztlichen Versorgungsbereichen, wie Schmerztherapie, Akupunktur, Onkologie oder Rheumatologie, finanziell gefördert werden.

Im fachärztlichen Bereich soll dazu korrespondierend eine Pauschale für die Stärkung der ärztlichen Grundversorgung eingeführt werden. Diese soll für solche Fälle berechnungsfähig sein, in denen Fachärzte in der Grundversorgung tätig werden und stellt zu vielen ‚weiterführenden‘ Leistungen einen Ausschlusstatbestand dar.

Diese PFG – Pauschale für fachärztliche Grundversorgung – sollte nach den ursprünglichen Plänen nur wenigen, tatsächlich grundversorgenden Fachbereichen vorbehalten sein. Nach heftigen Kämpfen darum, wer und was als Grundversorger zu verstehen ist, ist den aktuellen Plänen nach nun aber in jedem Fachbereich mit Ausnahme der nur auf Überweisung tätig werdenden Fächer eine solche Pauschale vorgesehen. In der Konsequenz wurden enorm viele Ausschlussziffern definiert und gleichzeitig die Höhe der PFG deutlich abgesenkt. Das Konzept – mag man davon halten, was man will – droht hier bereits weit vor Beschlußfassung deutlich zu verwässern.


Vortragsdokumentation: BMVZ-Regiotreff Ost (15. Mai 2013 – Halle)
Wegen der Brisanz und Aktualität des Thema stand die EBM-Reform auf dem Erharungsaustausch in Halle gleich doppelt auf dem Programm.

Zum Einen über einen gut 80-minütigen Parforceritt durch Stand und Diskussionspunkte der Reformpläne – aktuell vorgetragen aus der Insiderperspektive von Dr. Burkhard John, Vorstand der KV Sachsen-Anhalt, der abschließend noch einmal betonte,  dass sämtliche seiner Folien und Aussagen gegenwärtig unter dem Vorbehalt der anhaltenden internen Diskussionen und Verteilungskämpfe stehen.

Vortrag Dr. Burkhard John (15.5.2013 – Halle)

Unter Rücksichtnahme auf die Vorläufigkeit aller bisher bekannten Reformdetails war es anschließend Schwerpunkt des Vortrags von Frank Welz, Geschäftsführer der med.Concept Frankfurt/Oder GmbH, die bisher bekannte Entwurfsfassung des neuen EBM auf interessante Änderungen hin zu durchforsten und dabei auf konkrete Punkte hinzuweisen, die hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung von MVZ-Geschäftsführern im Auge behalten werden sollten. Die Folien geben dabei zumeist unkommentiert die als ’spannend‘ (teils im positiven, teils im negativen Sinne) erkannten Plandetails wieder und sollten daher als Anhaltspunkte für die weitere Beobachtung des Reformprozesses angesehen werden.

Vortrag Frank Welz (15.5.2013 – Halle)


Vorläufiger Zeitplan des weiteren Reformprozesses:
In Bezugnahme auf einen entsprechenden Bericht des Online-Portals Facharzt.de ist im Folgenden ein Zeitplan zur Reform dokumentiert, der nach Information des Portals in der Form am 10. Mai 2013 vom nordrheinischen KV-Vorsitzenden Dr. Potthoff auf der regionalen Vertreterversammlung vorgestellt wurde.

Der KBV-Plan der Marke Potthoff (Anmerkung: „Auswahl“) sieht momentan wie folgt aus, wobei an dieser Stelle noch einmal auf den Vorbehalt, unter dem alle diesbezüglichen Informationen stehen, explizit hingewiesen sei.

Quelle: änd-Nachricht vom 10. Mai 2013
„EBM-Reform: Neuer Fahrplan bis Juli 2014“
 

Regelungsbedarf zum 1. Juli 2013

□ EBM
-Gestationsdiabetes
-intravitreale Injektion (IVI)
-Interventionelle Schmerztherapie (Übergangsregelung bei Versorgungsengpässen)
-ärztliche Leistungen Dialyse
□ Honorartrennung
-Verlängerung der jetzigen Regelung bis zum 30. 9. 2013
-Überführungen ärztlicher Leistungen Dialyse in die Extra-Gesamt-Vergütung (EGV), früher als extrabudgetäre oder Einzel-Leistungen bezeichnet.
□ Bundesmantelvertrag (BMV)
-Portokosten
-Sachkosten Dialyse
□ Sonstiges
-Neuer Zeitplan „Pauschale fachärztliche Grundversorgung“ (PFG)
 

Regelungsbedarf zum 1. Oktober 2013

□ EBM-Änderungen
-„Währungsreform“: Angleichung von Orientierungswert und kalkulatorischem Punktwert. Potthoff hat dahinter („10 Cent“) gestellt und das Ganze außerhalb der Klammer mit zwei Fragezeichen garniert.
-Hausärzte: Weiterentwicklung des EBM in der „ersten Reformstufe“ (Geriatrie, Palliativversorgung, „Schwellenwert“)
-Fachärzte: Aufnahme der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)
-Humangenetisches Labor: u. a. Absenkung der Leistungen um 25 Prozent
□ Vergütungstrennung
-Bildung von versichertenbezogenen Grundbeträgen einschließlich definierter Vorwegabzüge und getrennter Weiterentwicklung
-Überführung von Leistungen in die EGV (Versicherten- und Grundpauschalen, Schmerztherapie etc.)
□ Honorarverteilung
-fachärztlicher Bereich: Bildung des versorgungsbereichsspezifischen Grundbetrags „PFG“
-Humangenetisches Labor: Bildung des versorgungsbereichsspezifischen Grundbetrag „genetisches Labor“
□ Bundesmantelvertrag
-hausärztlicher Bereich: Definition des grundsätzlichen hausärztlichen Versorgungsauftrags (Anlage 5 BMV)
-fachärztlicher Bereich: Definition der fachärztlichen Grundversorgung (Anlage 5a BMV)
-Labor: Aufhebung des Verbots der Zuweisungen von Laborleistungen an Nicht-Laborärzte (§ 25 Abs. 4a MNV)
-Labor: Neubewertung von Parametern (ft3, ft4, CRP)
 
 

Regelungsbedarf zum 1. Januar 2014

□ EBM
– Osteodensitometrie
– Ultraschall in der Schwangerschaftsvorsorge
– Aufnahme (erster) telemedizinischer Leistungen
– Start der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Dieser Start wird nach änd-Informationen allerdings formal sein, da bis zu diesem Zeitpunkt die Konkretisierung erster Krankheitsbilder in den Anlagen der ASV-Richtlinie kaum auf eine De-facto-Umsetzung heruntergebrochen sein wird.
– Beschluss zur angemessenen Vergütung von antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen in der Psychotherapie
□ Vergütung 2014
– Festlegung des Orientierungs-Punktwertes 2014; einschließlich eines Verfahrensbeschlusses zur Dynamisierung
– Empfehlung zu Veränderungsraten in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (mGV)
– Überführung von Leistungen in die EGV (Versicherten- und Grundpauschalen, Schmerztherapie etc.)
 
 

Regelungsbedarf zum 1. Juli 2014

□ EBM
– hausärztlicher Bereich: Weiterentwicklung der hausärztlichen EBM-Kapitel (zweite Reformstufe)
– fachärztlicher Bereich: strukturelle Änderungen in den arztgruppenspezifischen EBM-Kapiteln
– fachärztlicher Bereich: Anpassung der Plausizeiten
– Delegation ärztlicher Leistungen: Berücksichtigung der Neuregelung der Delegation im BMV
– humangenetisches Labor: individuelle Bewertungsanpassungen