Direkt zur Erhebung der Beitragsbemessungsgrundlage
Sehr geehrte Mitglieder, für die Ermittlung der Beitragssätze für die kommenden Jahre benötigen wir Informationen über die aktuelle Struktur Ihres/r MVZ. Vor allem ist es wichtig zu wissen, wie viele Arztsitze Sie in Ihrer Einrichtung haben und wie viele Ärzte bei Ihnen angestellt sind. Diese Informationen müssen wir laut BMVZ-Beitragsordnung (§2) alle zwei Jahre erheben, um für den nächsten Zwei-Jahreszeitraum - aktuell 2022/23 - je Mitglied die richtige Beitragsklasse zuordnen zu können. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung Ihrer Einrichtung werden die Mitgliedsbeiträge entsprechend den Beitragsklassen angepasst. Hat sich nichts geändert, gilt das auch für die Beitragshöhe. Aber auch wenn bei Ihnen keine Veränderung stattgefunden hat, füllen Sie bitte unbedingt die Strukturdatenabfrage aus.
Sollten bei der Beantwortung der Fragen Probleme – egal ob technischer oder inhaltlicher Natur – auftreten, wenden Sie sich per Mail an: beitragsbemessung@bmvz.de oder telefonisch an den zuständigen BMVZ-Mitarbeiter, Herrn Robert Niemier: 030-270 159 50.