Aufruf zur Beteiligung an den KV-Wahlen 2016

 

Die Zahl der angestellten Ärzte im ambulanten Bereich umfasst aktuell etwa 16% … und die Zahl steigt. Dennoch bleibt deren Stimme in den regionalen KVen bisher oft ungehört.

Es sind die selbständig niedergelassenen Kollegen, die zahlenmäßig die KVen dominieren und so über die Rechte aller bestimmen – und dies naturgemäß im eigenen Interesse, oft unter Vernachlässigung der besonderen Belange angestellter Ärzte und kooperativer Versorger.

Doch das lässt sich ändern!
Im Herbst 2016 sind in allen 17 KV-Regionen Wahlen –
und auch die angestellten Ärzte haben hierbei die Möglichkeit,
sich zu engagieren und ihre Interessen zu vertreten.


Sie haben dazu Fragen?
Hier die Antworten auf einige FAQs.

Warum ist es so wichtig aktiv
in der eigenen regionalen KV tätig zu sein?

Wer ist für die Entscheidungsfindung
in der KV verantwortlich?

Wer kann und sollte sich in der KV engagieren?
Welche Vorraussetzungen bestehen?

Sie möchten sich engagieren?

Wie gründet sich eine KV-Liste?
Welche Formalien sind einzuhalten?

Wie können MVZ eine Gründung von KV-Wahllisten
für angestellte Ärzte unterstützen?

Unterstützung durch den BMVZ
& Materialien zum Download

Presseschau zum Thema


 

Warum ist es so wichtig aktiv
in der eigenen regionalen KV tätig zu sein?

  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen bilden auf der ärztlichen Seite den organisatorischen Kern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie erfüllen gemäß §75 SGB V folgende Aufgaben

– Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung
– Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Versorgung
– Abschluss von Verträgen zur Gestaltung der vertragsärztlichen Versorgung
– Recht der Ausschussbesetzung der Selbstverwaltung
von Ärzten und Krankenkassen

  • Diese Aufgaben sind zwar gesetzlich und damit in den Rahmenvorgaben einheitlich geregelt, werden in der praktischen Ausführung jedoch regional individuell ausgestaltet – sprich: Was für ein Bundesland gilt, gilt für ein anderes noch lange nicht.

Wer ist für die Entscheidungsfindung
in der KV verantwortlich?

  • Insgesamt sind alle Ärzte einer KV berechtigt und aufgerufen, sich in den verschiedenen Gremien und Ausschüssen zu engagieren und über die Gestaltung der KV-Arbeit für ihre Rechte einzutreten.
  • Es ist dabei in den meisten Fällen nicht Voraussetzung, Mitglied der Vertreterversammlung zu sein, um sich als Arzt aktiv in einem KV-Gremium oder Fachausschuss einzubringen.
  • In erster Linie sind daher tatsächlich Sie und Ihre Ärztlichen Kollegen als KV-Mitglieder für die Entscheidungsfindung in der KV (mit-)verantwortlich. Sie haben die Berechtigung, sich aktiv sowohl an Wahlen, aber auch allgemein an der Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung zu beteiligen.

Wer kann und sollte sich in der KV engagieren?
Welche Voraussetzungen bestehen?

  • Alle niedergelassenen, angestellten oder ermächtigten Ärzte, die ambulant zu Lasten der GKV tätig sind, sind automatisch Mitglied ihrer regionalen KV und damit implizit Teil der ärztlichen Selbstverwaltung. Eine Ausnahme besteht lediglich für diejenigen angestellten Ärzte, die weniger als 10 Stunden pro Woche ambulant tätig sind und damit den Status eines sogenannten Viertelarztes inne haben.
  • Wahlberechtigt und wählbar bei den Wahlen zur Vertreterversammlung sind damit alle Ärzte, die mindestens im Umfang eines halben Versorgungsauftrags Kassenpatienten behandeln.
  • Darüber hinaus sind aber für viele Gremien und Ausschüsse wirklich alle ambulanten Ärzte, d.h. einschließlich der ‚Viertelärzte‘ zur Mitarbeit in der Selbstverwaltung zugelassen.
  • Wichtig ist zu wissen, dass die Besetzung solcher Gremien in aller Regel über Vorschläge aus der Vertreterversammlung heraus erfolgt. D.h. für die Besetzung der verschiedenen  Ämter und Aufgaben sind kollegiale Netzwerke der Ärzte untereinander von großer Wichtigkeit.

 Sie möchten sich engagieren?

  • Kandidieren Sie für die KV-Wahlen zur KV-Vertreterversammlung mit einer Liste oder unterstützen Sie eine KV-Liste durch inhaltliche Mitarbeit.
  • Bilden Sie z.B. aus einem örtlichen oder fachlichen Qualitätszirkel oder einem ärztlichen Stammtisch heraus ein Netzwerk zur Interessenvertretung.

Wie gründet sich eine KV-Liste?

  • Eine KV-Liste bedarf keiner Rechtsform, sondern dem erklärten Willen, mit mehreren Ärzten für die KV zu kandidieren.
  • Erfragen Sie die jeweiligen Wahlordnungen, Hinweise zur Bildung von Listen, Aufstellung der Kandidaten und Fristen der Anmeldung bei Ihrer KV.
  • Planen Sie einen zeitlichen und organisatorischen Vorlauf zum persönlichen und politischen Kennenlernen der Kandidaten untereinander ein.
  • Erstellen Sie mit Ihrer Liste ein Wahlprogramm.
  • Motivieren Sie Ihre Kollegen, Sie zu unterstützen oder unterstützen Sie Ihre Kollegen

Wie können MVZ eine Gründung von KV-Wahllisten
für angestellte Ärzte unterstützen?

  • Finanziell durch Spenden
  • Organisatorisch durch die Bereitstellung von Veranstaltungs- oder Beratungsräumen
  • Ideell durch Akzeptanz der aktiven angestellten Ärzte und die Unterstützung von Kandidaten

Unterstützung durch den BMVZ

Es wird keine BMVZ-Liste geben, doch unterstützen
wir Sie bei Ihrem Engagement gerne!

Die Geschäftsstelle des BMVZ steht für Nachfragen sowie zum Gedankenaustausch und Netzwerken gern zur Verfügung. Auch geben wir Initiativen vor Ort bei Bedarf organisatorische Hilfestellung.

Als Basis haben wir Informationsmaterial erstellt. Dieses wird im Laufe der nächsten Zeit ergänzt. Schauen Sie bei Interesse immer mal wieder auf diese Seite.

Download Hintergrundflyer
„Selbstverwaltung in der ambulanten Medizin“

Download Informationsflyer
„Angestellte Ärzte in die Selbstverwaltung:
Basisinformationen zur Listen-Bildung“

 


Presseschau zum Thema
„KV-Wahl 2016“

Wahlvorbereitungen der angestellten Ärzte: „Neues Licht in der KV“
(facharzt.de vom 28. September 2015)

MVZ-Dachverband: Angestellte Ärzte
sollen sich bei KV-Wahlen 2016 beteiligen

(aerzteblatt vom 17. September 2015)

MVZ-Ärzte sollen für KV-Wahl kandidieren
(bibliomedmanager, 17. September 2015)

BMVZ-Kongress: Ärzte setzen stärker auf Kooperation
(Ärztezeitung vom 17. September 2015)

Verband Medizinische Versorgungszentren:
Jede Woche werden 1,53 MVZ gegründet“

(änd Ärztenachrichtendienst vom 16. September 2015)

Auch wenn die Selbstverwaltung noch bremst:
MVZ werden hoffähig

(Ärztezeitung vom 16. September 2015)