Zur Lage & Situation der MVZ in Deutschland
Umfrage zum Stimmungsbild 2015

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Regelmäßig versuchen wir die Stimmung unter den kooperativ tätigen Versorgern zu erfassen, Entwicklungstendenzen zu ermitteln und Handlungsbedarfe aufzuzeigen.

Der Zeitaufwand für das Ausfüllen der zehn Fragen liegt bei wenigen Minuten. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus einigen Grundfragen sowie Fragen, mit denen die aktuelle Meinung und Lage in den MVZ abgebildet werden soll. Erhebung und Auswertung der gesamten Umfrage erfolgen selbstverständlich anonym. Die Umfrage ist bis zum 13. September 2015 aktiv.

Eine erste Auswertung wird im Rahmen des BMVZ-Praktikerkongressesdem Fachtreffen für kooperative Versorger – am 16.9.2015 veröffentlicht.

Wir freuen uns, wenn Sie den Link an Kollegen im Haus oder andere MVZ weiterleiten.
Wir sind dabei sowohl an der Meinung der Ärzte als auch des nicht-ärztlichen Personals, bzw. der Verwaltung und des Trägers interessiert.

 

Fragebogen 2015

Zu welcher KV-Region gehört Ihr MVZ?
Baden-Württemberg Nordrhein
Bayern Rheinland-Pfalz
Berlin Saarland
Brandenburg Sachsen
Bremen Sachsen-Anhalt
Hamburg Schleswig-Holstein
Hessen Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern Westfalen-Lippe
Niedersachsen

In welcher Funktion sind Sie tätig?
Hinweis:
Sollten Sie als Vertragsarzt ihr eigenes MVZ betreiben, kreuzen Sie bitte Arzt und Träger an!
Angestellter Arzt/ Ärztin Verwaltungs- oder Praxispersonal
Vertragsarzt/-ärztin Träger oder Geschäftsführung

Wie viele Ärzte/ Ärztinnen arbeiten insgesamt in Ihrem MVZ?
2-4 Ärzte 14-19 Ärzte
5-8 Ärzte 20 und mehr Ärzte
9-13 Ärzte

Wer ist Träger Ihres MVZ ?
Vertragsarzt/ Vertragsärztin andere Träger, und zwar
Krankenhaus/ Klinik

Die MVZ sind im SGB V neben die Vertragsarztpraxen als
Regelversorgungsstruktur verankert. Sehen Sie die MVZ in dieser Rolle als … an?
voll akzeptiert teilweise akzeptiert geduldet unerwünscht
vom Gesetzgeber als …
von der KV als …
von den Krankenkassen als …

Würden Sie mit Ihrer heutigen Erfahrung, jungen
Kollegen die Arbeit in einem MVZ empfehlen?

Ja eher Nein
im Großen und Ganzen Ja auf keinen Fall

Worin erkennen Sie den größten Nutzen eines MVZ?
Hinweis: Bis zu drei Nennungen möglich!
Ärztliche Teamarbeit Vermeidung
unnötiger Untersuchungen
Arbeitsteilung zwischen
Ärzten& Verwaltung
Kein wirtschaftliches Risiko
Längere Sprechstundenzeit Wirtschaftlicheres Arbeiten

Haben Sie von folgenden Rahmennormen, die die ambulante Versorgung
berühren und die kürzlich geändert wurden oder demnächst geändert werden, Kenntnis?

ja,  bin informiert
ja, kenne aber keine Details nein, werde mich informieren nein, interessiert mich nicht
Versorgungsstärkungsgesetz
Anti-Korruptionsgesetz
Krankenhauseinweisungsrichtlinie
E-Health-Gesetz
Präventionsgesetz

Wie beurteilen Sie die folgenden, zum Thema ‚MVZ & Angestellte Ärzte‘
mit dem VSG am 23.Juli 2015 in Kraft getretenen Änderungen?

 Für das MVZ, in dem ich tätig bin … von aktueller  Relevanz
von künftiger Bedeutung
weder wichtig noch unwichtig
unwichtig weiß nicht
Trägereigenschaft von Gründerärzten,
die sich anstellen lassen
INFO: Synopse §95 VI SGB V
Aufhebung der Erfordernis des Fachübergriffs
INFO: Synopse § 95 I SGB V
Ergänzung eines kooperativspezifischen
Kriteriums in den Auswahlkatalog
für Nachbesetzungsentscheid
INFO: Synopse § 103 IV SGB V
Geichbehandlungsgebot von angestellten und Vertragsärzten in der Zeitplausi-Prüfung
INFO: Synopse § 106a SGB V
Zulässigkeit der Verlegung von
Anstellungsgenehmigungen
INFO: Synopse § 24 VII ZV-Ä/ZV-ZÄ
Ruhen von Anstellungsgenehmigungen
INFO: Synopse § 32b VII ZV-Ä/ZV-ZÄ
eigene Vetretungsregelungen
für angestellte Ärzte
INFO: Synopse § 32b VI ZV-Ä/ZV-ZÄ
Gebührenreduktion bei ZA-Verfahren
der Anstellungsgenehmigung
INFO: Synopse § 46 IV ZV-Ä/ZV-ZÄ

Welche noch nicht umgesetzten Änderungen in den
Rahmennormen halten Sie für besonders wichtig?

sehr wichtig wichtig neutral weniger wichtig
Klarstellung zu Funktion & Aufgaben
der Ärztlichen Leitung im MVZ
Rücknahme der Trägerschaftseingrenzung
Eigenständige KV-Mitgliedschaft des „MVZ als Solchem“
Gleichberechtigung kooperativer
Organisationstrukturen im EBM
Rückkehr zur Arztfallzählung als
RLV-Berechnungsgrundlage

 

   

GrafStat (07/2015) V. 4.838
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