
Dabei werden alle KVen und dadurch auch die KBV in ihrer Zusammensetzung und Ausrichtung wesentlich durch die alle sechs Jahre stattfindenden KV-Wahlen neu geprägt.
Die Unkenntnis (zu) vieler Ärzte zu diesem, ihrem Arbeitsrahmen ist in diesem Sinne nicht nur theoretisch zu beklagen, sondern stellt insbesondere auch eine fahrlässig versäumte Chance dar, über die Rahmenbedingungen der ambulanten Leistungserbringung mitzubestimmen und zu entscheiden.
Möglichkeiten dazu gäbe es viele. Die am wenigsten zeitaufwändige ist die Abgabe der eigenen Stimme bei der im Sommer/Herbst stattfindenden Briefwahl.
In der KV wird ‚Politik‘ gemacht ….
- Was heißt das?
Wer bestimmt mit?
Die Vertreterversammlung.
Das heißt auch … - Aufruf zur Teilnahme an der Wahl
Weiterführende Links
In der KV wird ‚Politik‘ gemacht ….
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland sind Teil des sozialpolitischen Gefüges Deutschlands. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechtes haben sie den Organisationsauftrag für die ambulante Versorgung zu erfüllen.
Als elementarer Teil der Ärztlichen Selbstverwaltung sind alle KVen dabei in ihren Entscheidungen weitgehend frei. Der Gesetzgeber befasst sich in diesem Sinne ausschließlich mit der Rahmengesetzgebung und die jeweiligen Landesgesundheitsministerien üben lediglich eine allgemeine Rechtsaufsicht aus.
Damit hat die ambulante Ärzteschaft hinsichtlich der Organisation der Versorgung, der eigenen Verwaltung und der Honorarverteilung nicht nur das Privileg der Selbstverwaltung, sondern im Wesentlichen auch der Selbstkontrolle.
In der KV wird ‚Politik‘ gemacht …
Alle Ärzte einer KV-Region sind berechtigt und aufgerufen, sich in der Selbstverwaltung (KV), in der sie Mitglied sind, zu engagieren.
Eine breite Beteiligung der Ärzteschaft in den Gremien der Selbstverwaltung ist Voraussetzung für deren Legitimität und Funktionalität. Im Sinne der Kontrollfunktion kann auch nur durch die Beteiligung vieler interessierter Köpfe Transparenz geschaffen werden.
Transparenz wiederum ist ein essenzieller Bestandteil jeder Demokratie und grundlegend für eine freie Willensbildung und die eigene Wahlentscheidung.
In der KV wird ‚Politik‘ gemacht …
Die KVen und ihre Vertreterversammlungen sind Teil und funktionelle Organe der gelebten politischen Demokratie:
- In einer Demokratie gibt es das Recht auf Mitbestimmung.
- In einer Demokratie gibt es gewählte Vertreter.
- In einer Demokratie darf man Vertreter sein.
- In einer Demokratie darf man frei wählen.
In der KV wird ‚Politik‘ gemacht …
Das heißt auch:
Teilhabe an Mitbestimmung ist ein Grundrecht, das Spaß machen kann.
Jeder Arzt darf dieses Grundrecht nutzen und damit z.B. über sein Honorar und die großen und kleinen Rahmenbedingung seiner Arbeit mitbestimmen.
In der KV wird ‚Politik‘ gemacht …
durch die Vertreterversammlung,
und die Gremien,
und die Ausschüsse,
und die Kommissionen.
… es ist für jedes Interesse und jedes Zeitfenster was dabei.
Die Vertreterversammlung ist von allen Mitgliedern der KVen frei wählbar und damit die von der Ärzteschaft unmittelbar legitimierte Legislative.
Die Vertreterversammlungen der einzelnen KVen sind die Entscheider für Honorar, Gremienarbeit, Rechtsgrundlagen und Sicherstellung sowie zuständig für die Kontrolle der Arbeit des Vorstandes.
Sie sind der Kern der Selbstverwaltung im ambulanten Bereich.
KV heißt Verantwortung und Verantwortung heißt Vertrauen.
Damit stellt sich für die aktuelle Wahlsaison erneut die Frage:
Wer bringt wem das Vertrauen für seine Zukunft und sein Ein-bzw. Auskommen für 6 Jahre entgegen?
Die Wahl eines Vertreters bedeutet die Wahl eines Verwalters des kollektiven Organisationsauftrages der jeweiligen KV.
Ein Kreuz auf Deinem Wahlschein macht die Hand. Die Entscheidung dazu triffst Du bewusst durch und mit Deine(r) Auswahl! Informationen zur Wahl KV Baden-Württemberg KV Bayern KV Berlin KV Brandenburg KV Bremen KV Hamburg KV Hessen KV Mecklenburg-Vorpommern KV Niedersachsen KV Nordrhein KV Rheinland-Pfalz (noch nicht veröffentlicht) KV Saarland KV Thüringen KV Westfalen-Lippe