Rechtsprechung des BSG zur Frage der Entziehung der MVZ-Zulassung wegen gröblicher Pflichtverletzung

Sachstands- und Konsequenzanalyse

Die Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung und das darauf begründete besondere Vertrauen der KV in die Richtigkeit der Leistungsabrechnung gelten als elementare Grundlage eines funktionierenden Verhältnisses zwischen Arzt, Krankenkasse und KV, das seinerseits Funktionsvoraussetzung für das Gesamtsystem der ambulanten Versorgung von GKV-Patienten ist.

Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für MVZ. Dennoch hat das BSG einige Modifikationen für das MVZ vorgenommen, die künftig zu beachten sind. Damit werden für MVZ und insbesondere deren Geschäftsführung wichtige Handlungsrahmen vorgegeben, die beachtet werden sollten.

Eine ausführliche Betrachtung der Entscheidung, seiner Hintergründe und Konsequenzen für den Arbeitsalltag im MVZ steht nachfolgend für Mitglieder zum Download bereit:

Sachstands- und Konsequenzanalyse zur BSG-Entscheidung B 6 KA 22/11 R vom 21.3.2012

Weiterführender Link:

Volltext dieser BSG-Entscheidung (‚Atriomed-Urteil‘)