Direkt zur Online-Erhebung
der Beitragsbemessungsgrundlage
Sehr geehrte Mitglieder,
für die Ermittlung der Beitragssätze für die kommenden zwei Jahre möchten wir die bei uns für Ihr Unternehmen hinterlegten Strukturdaten aktualisieren. Insbesondere ist für uns von Bedeutung, um welche Art von Unternehmen (nach Größe) es sich bei Ihnen handelt.
Diese Informationen müssen wir laut BMVZ-Beitragsordnung (§ 2) regelmäßig erheben, um für den jeweils anstehenden Zwei-Jahreszeitraum – aktuell 2020/21 – die richtige Beitragsklasse zuordnen zu können. Ergänzende Hinweise und Informationen (aller Art) können Sie uns am Ende des Fragebogens in dem entsprechenden Freifeld mitteilen.
Bei Verkleiner- oder Vergrößerung des Unternehmens / des Umsatzes werden die Mitgliedsbeiträge entsprechend der Beitragsklassen angepasst.
Hat sich nichts geändert, bleibt der Beitragssatz selbstverständlich gleich. Aber auch in diesem Fall, ist es notwendig, dass Sie den Bogen ausfüllen.
Die Einordnung in der BMVZ-Beitragsklassen richtet sich inhaltlich – trotz abweichender Benennung* – nach der in der EU gebräuchlichen Abgrenzung von Klein- und mittelständischen Unternehmen durch Betrachtung von Mitarbeiterzahl (primäres Kriterium) und Umsatz-, bzw. Bilanzvolumen (sekundäres Kriterium).
Sollten bei der Beantwortung der Fragen Probleme
– egal ob technischer oder inhaltlicher Natur
– auftreten, wenden Sie sich per Mail an:
beitragsbemessung@bmvz.de
oder telefonisch an die Geschäftsführerin,
Frau Müller: 030-270 159 50.
Falls Sie die Auskunft nicht über das Online-Formular online erteilen möchten oder können, finden Sie hier ein entsprechendes PDF-Formular zum Download.