Praxisbetrieb in der Corona-Krise: Arbeitshilfen

In den letzten Wochen haben wir – aufgrund der in schneller Abfolge erfolgten Beschlüsse und Maßnahmen – deutlich mehr Newsletter an unsere Mitglieder versandt als in normalen Zeiten.

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern und gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, verpasste Informationen noch einmal nachzulesen, haben wir sämtliche Corona-Arbeitshilfen nachfolgend noch einmal zusammengestellt und für Sie direkt abrufbar gestaltet.

Grafik per Mausklick vergrößerbar

Die wichtigsten Punkte zur betriebswirtschaftlichen Situation der BAG und MVZ  sind – davon unabhängig – auch noch einmal in einer Präsentation (Auszug rechts) zusammengefasst. Klicken Sie hier zum Öffnen.

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Die Präsentation wurde im Rahmen eines Web-Seminars zu MVZ & BAG im Krisenmodus am 8. April vom BMVZ-Vorsitzenden Dr. Peter Velling vorgestellt. Die weiteren Vorträge dieser Veranstaltung sowie auch Foliensätze früherer Veranstaltungen können Sie in unserem Vortragsarchiv abrufen.

Selbstverständlich finden Sie auch all unsere SprachrOHR-Ausgaben
– wie gewohnt – im Rundmailarchiv zum dauerhaften Abruf.


 

Änderung von Abrechnungsvorgaben

EBM-Reform
& ihre Folgen
Anwendung
GOP 01433 & 01434
Praxisbetrieb unter Corona-Bedingungen

SprachrOHR v. 23. März & 2. April

Mit dem aktuellen Quartal tritt eine EBM-Reform in Kraft. Sie ist Teil einer umfassenden Neuorientierung der Vergütung, die sich grob damit umschreiben lässt, dass die sprechende Medizin weiter gefördert werden soll.
Vor diesem Hintergrund finden sich viele Änderungen, mit denen Honorare von den technischen Leistungen in Richtung Gesprächsleistungen umverteilt werden. Da die Reform insgesamt die Budgetneutralität zur Prämisse hatte, muss es zwangsläufig neben ‚Gewinnern‘ auch ‚Verlierer‘ geben.
Gleichzeitig sind aufgrund einer alten gesetzlichen Verpflichtung (aus 2008) endlich auch die im Anhang hinterlegten Prüf- und Kalkulationszeiten überarbeitet worden.

SprachrOHR Light v. 8. April

Für alle Fachgruppen wurden neue und mit gesondertem Honorar bewährte GOPs in den EBM aufgenommen.
Es handelt sich gleichzeitig um eine sich selbstlimitierende Abrechnungsmöglichkeit für den Fall, dass das zweite Quartal im Mai/Juni wieder halbwegs normal laufen sollte, sowie um eine echte Zusatzverdienstmöglichkeit, wenn über das ganze Quartal persönliche Arzt-Patienten-Kontakte die Ausnahme bleiben.
Eine praxisorientierte Kurzdarstellung und -analyse können Sie nachfolgend als PDF-Arbeitshilfe abrufen.

SprachrOHR Light v. 8. April

Anpassungen im Ordnungsrahmen der ambulanten Versorgung geschehen weiter mit hoher Schlagzahl. Ganz aktuell wurde etwa mit den Trägern der unfallversicherung vereinbart, dass auch für diese Patientengruppe derzeitig von bestimmten Formfristen abgewichen werden sowie teilweise die Videosprechstunde zum Einsatz kommen kann.
Nutzen Sie – um mit minimalen Zeiteinsatz tagaktuell zu bleiben – unsere Nachrichten- und Beschlussübersicht sowie die tägliche Zusammenfassung, was wichtig oder neu ist.

Nach wie vor können Sie uns gern kurz auch Ihre konkrete Frage übermitteln.

Ambulanter Schutzschirm (Honorarsicherung)

Ambulanter Schutzschirm (2)Ambulanter Schutzschirm (1)'Not'-Gesetzgebung

SprachrOHR v. 2. April

Was bedeuten die Regelungen des Covid-19-Entlastungsgesetzes für Ihre Praxen?
… Ein Versuch, konkret zu sein
in ziemlich unkonkreten Zeiten

Am 29. März haben wir Ihnen eine erste Analyse zu dem im Eilverfahren beschlossenen finanziellen Schutzschirm speziell für den ambulanten Sektor zur Verfügung gestellt. Dazu haben uns viele Nachfragen erreicht.
Aus diesem Grund möchten wir die wesentlichen Inhalte hier – so gut es geht – noch einmal konkretisieren.

SprachrOHR Light v. 29. März

Im Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurden mit Geltung bereits für das erste Quartal u.A. wirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen für die vertragsärztlichen Leistungserbringer beschlossen, die u. A. für die MVZ eine existenzsicherndes Honorarniveau auch in Krisenzeiten wie diesen sicherstellen sollen.
Allerdings erschließt sich der Gesetzestext hinischtlich seiner Folgen nicht auf den ersten Blick. Eine erste ausführliche Analyse stellen wir Ihnen deshalb zur Verfügung. 

SprachrOHR v. 25. März

Am 23. März wurden vom Bundeskabinett ein finanzieller Schutzschirm für weite Teile der Gesundheitsversorgung sowie ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor epidemischen Erkrankungen, mit dem vor allem das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, beschlossen.
Die Juristen Frau Dr. Cansun-Labenski & Herr Schroeder-Printzen haben die wesentlichen Inhalte nach dem Gesetzesentwurf der letztlich so auch am 28. März 2020 in Kraft getreten ist – für Sie zusammengefasst.

Arbeithilfen zu Praxisorganisation & -betrieb

ZulassungsrechtKurzarbeit & Ruhenwirtschaftliche
Soforthilfen
ArbeitsrechtHinweise zum
Praxisbetrieb

SprachrOHR Light v. 8. April

Vieles ist dieser Tage anders. Vieles muss und darf pragmatisch gesehen werden. Und auch von KV-Seite wird viel möglich gemacht.
Dennoch gilt: Sämtliche zulassungsrechtlichen Vorschriften sind weiter in Kraft. Das gilt insbesondere für die Sprechstundenpflicht, die Vertreterregelung, die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung.
Es muss daher eine individuelle Abwägung bleiben, wie Sie ggf. mit solchen Vorgaben umgehen, wenn bei Ihnen entweder Personal fehlt und/oder Patienten in großer Zahl ausbleiben.

SprachrOHR Light v. 8. April

Wenn die Patienten ausbleiben, können (Teil-) Kurzarbeit sowie das (Teil-)Ruhen von Sitzen legitime Überlegungen sein, um die fixen Betriebskosten zu reduzieren. In beiden Fällen wird jedoch der spätere Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der MGV berührt. Es kommt zum Nichtanspruch, bzw. zur Verrechnung der bereits erhaltenen Hilfen.
Soweit jedoch mit dem Antrag auf Kurzarbeit die Stundenzahlen der Ärzte so stark reduziert werden, dass der Versorgungsauftrag berührt würde ohne gleichzeitig ein Ruhen anzuzeigen, entsteht zudem ein unauflöslicher Widerspruch zum Zulassungsrecht.

SprachrOHR Light v. 8. April

Sollten Sie trotz der mit dem ambulanten Schutzschirm vereinbarten Maßnahmen akut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wäre die Inanspruchnahme von Steuererleichterungen sowie an die Nutzung der verschiedenen Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen und Freiberufler des Bundes und der Länder zu prüfen.
Viele dieser Maßnahmen passen jedoch gerade nicht auf klassische Arztpraxen und MVZ.
Eine gesondert zu beachtende Ausnahme stellen jedoch alle Praxen und MVZ dar, die nicht in etwa einer Durchschnitts-GKV-Praxis entsprechen, also entweder einen sehr hohen Privatanteil oder ein anderweitig besonders (abrechenbares) Patientenklientel haben.

SprachrOHR Light v. 8. April

Eines der drängendsten Probleme ist allerorten die unzureichende Schutzausrüstung. Dies stellt MVZ-Inhaber wie ärztliche und nichtärztliche Arbeitnehmer vor eine Vielzahl an Problemen.
Dies insbesondere, weil die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften nicht gelockert wurden. Während gleichzeitig – um dies klarzustellen – das Fehlen von Schutzausrüstung allein kein Grund für eine Praxisschließung ist. Die Behandlungsverpflichtung gegenüber Patienten ohne Verdacht auf CoViD-Infektion bleibt ausnahmslos bestehen.

SprachrOHR v. 25. März

Es existieren im Zusammenhang mit Covid-19 viele Unsicherheiten, die sowohl den Praxisbetrieb betreffen als auch die Angst vor der Ansteckung.
Während sich die Politik zurzeit intensiv um Letzteres kümmert, soll nachfolgend dargestellt werden, welcher auf den Praxisbetrieb bezogene praktische Gesichtspunkte zur Anwendung gelangen, um mit dieser Pandemie zu Recht zu kommen.