Wintertagung 2020 – Rückerstattung der Teilnahmegebühr

Leider können wir – wie bereits mitgeteilt – auch den Ersatztermin der Wintertagung am 28./29. Mai aufgrund der bekannten Umstände nicht ermöglichen und mussten das Arbeitstreffen ganz absagen.

Alle bereits eingegangenen Teilnehmergebühren erstatten wir daher vollständig und unkompliziert zurück – es sei denn, Sie erklären  den Verzicht auf die Erstattung.

Für die Rückerstattung sowie für eine etwaige Verzichtserklärung füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Sie erhalten nach dem Absenden automatisch eine Kopie Ihrer Angaben an die von Ihnen angegebene Mailadresse zugesandt.

 Datenschutzerklärung








Da die Veranstaltung vom BMVZ abgesagt wurde, haben Sie Anspruch auf Erstattung
der bereits gezahlten Teilnehmergebühr.

Es steht Ihnen aber frei, auf diesen Anspruch zugunsten des BMVZ zu verzichten.
Der BMVZ ist berechtigt, Ihnen für diese Spende eine förmliche Spendenquittung
ausstellen, die Sie gegebenenfalls steuerentlastend geltend machen können.



Füllen Sie bitte - wenn wir Ihnen die Tagungsgebühr erstatten sollen - alle
nachfolgenden Felder sorgfältig aus, damit wir die Rückzahlung Ihrer
Teilnehmergebühr unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand abwickeln können.
Wir erstatten den Betrag unter Angabe der Rechnungsnummer (WTM-2020-TN4.xxx).
Wenn Sie davon abweichende oder zusätzliche Angaben benötigen, um die Rückbuchung bei sich zuordnen zu können, geben Sie dies hier bitte konkret an.