BMVZ-Vorstandswahl 2019:
Mitglieder sind zur Kandidatur aufgerufen

Kontakt

Geschäftsführerin:
Dipl. pol. Susanne Müller
Tel: 030 – 240 89 991
Mail: s.mueller@bmvz.de


Wir suchen…

… engagierte Mitgliedsvertreter als Kandidaten für die
Wahlen des Vereinsvorstandes des BMVZ e.V. vom 26.9.2019.




Wir bieten…Sie sollten…Rahmenbedingungen…
  • Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Verbandszukunft und die Rahmenbedingungen der ambulanten und integrativen Versorgung
  • ein engagiertes Geschäftsstellenteam als Unterstützung und patente Vorstandskollegen
  • Werden Sie Teil eines umfassenden fachlichen und persönlichen Kontaktnetzwerks!
  • Bereitschaft haben, Ihre Berufserfahrungen – insbesondere auch hinsichtlich der regionalen Perspektive – in die Verbandsarbeit einzubringen.
  • es ermöglichen können, 3 bis 4 mal jährlich an den Vorstandssitzungen in Berlin teilzunehmen und darüber hinaus Zeit und Lust haben, sich in der Verbandsarbeit zu engagieren.
  • Interesse haben, sich außer mit politischen und rechtlichen Aspekten auch mit Fragen der Organisationsentwicklung und der Verbandssteuerung zu befassen
  • Alle Vorstände des BMVZ sind ehrenamtlich tätig. Die Position wird nicht vergütet.
  • Reisekosten und ähnliche Auslagen werden erstattet; Sitzungsgelder gibt es jedoch nicht.
  • Im Einklang mit der Vergütungsrichtlinie des Verbandes kann besonderer Zeitaufwand vergütet werden.
  • BMVZ-Vorstand ist ein Wahlamt. Die Legislatur dauert umfasst jeweils vier Jahre – aktuell von Herbst 2019 bis Herbst 2022.

Noch Fragen…?

Geschäftsführerin:
Dipl. pol. Susanne Müller
Tel: 030 – 240 89 991
Mail: s.mueller@bmvz.de


Sie haben Interesse…

… Dann reichen Sie Ihre Kandidatur für die Vorstandswahlen
am 26. September 2019 bei der BMVZ-Geschäftsstelle per Mail oder postalisch ein.

Nutzen Sie dafür die
Vordruck-Bewerbung als BMVZ-Vorstand 2019

Letzte Abgabefrist für die Kandidatur ist Mittwoch, der 11. September 2019. Aufgrund der notwendigen Wahlvorbereitung ist es sinnvoll, die Kandidatur bereits im Sommer einzureichen. Bereits ab August werden wir in laufender Aktualisierung über die eingegangenen Bewerbungen mitgliederöffentlich informieren.


FAQ
BMVZ-Vorstand & Vorstandswahlen

Wo sind die Grundlagen der Vorstandsarbeit geregelt?

Wesentlichste Rahmennorm der Vorstandsarbeit ist die Vereinssatzung, dort die §§ 8 bis 10. Darüber hinaus sind grundlegende Rechtsnormen jeder Vereinsarbeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) formuliert. Satzungsgemäß hat sich der BMVZ-Vorstand zudem eine Geschäftsordnung, die weiterführende Details z. B. der internen Aufgabenverteilung oder der Organisation der Vorstandssitzungen regelt, gegeben.

Wer darf sich alles als BMVZ-Vorstand bewerben?

Das Vorstandsamt ist ein persönliches Amt, während die BMVZ-Mitgliedschaft an sich als Einrichtungsmitgliedschaft definiert ist. D.h. Mitglied ist z.B. die MVZ XY GmbH. Als Vorstandskandidat kann sich grundsätzlich jeder Mitarbeiter dieser MVZ XY GmbH bewerben. Es ist jedoch empfehlenswert, dass sich nicht vertretungsberechtigte Mitgliedsvertreter vor Ihrer Kandidatur die Genehmigung Ihres Arbeitgebers einholen. Für den Vorstand können sowohl Vertreter von Ordentlichen als auch von Fördermitgliedern kandidieren.

Was ist, wenn sich innerhalb der vierjährigen Legislatur etwas bei meinem Arbeitsverhältnis ändert und/oder mein Arbeitgeber wechselt?

Sollte ein gewählter Vorstand innerhalb der Legislatur sein Arbeitsverhältnis ändern, wird davon das Vorstandsamt nicht primär beeinflusst. Da es sich um eine Personenwahl handelt, bleibt die Berufung auch über den Arbeitsplatzwechsel hinaus bestehen. Sollten die Umstände es erfordern, kann ein Vorstand aus beruflichen oder persönlichen Gründen sein Amt auch vorzeitig zur Verfügung stellen. In diesem Fall wird ein Nachrücker gemäß § 10 Absatz 5 der Satzung das Amt übernehmen. Auf keinen Wahl wird das Amt mitgliedsintern an den Nachfolger auf dem bisherigen Arbeitsplatz übertragen.

Was genau hat ein Vorstand zu tun?

Das grobe Aufgabenspekturm des Vorstandes ist in § 9 der Satzung geregelt. Dem Grunde nach ist er für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch die Mitgliederversammlung geregelt werden. Insbesondere obliegt dem Vorstand die verantwortliche Führung und Organisation der eigentlichen Verbandsarbeit. Für das Tagesgeschäft und hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Verbandsaufgaben steht dem Vorstand die Bundesgeschäftsstelle und ihr Team zur Verfügung.

Wie viel Zeit muss ein Vorstand für dieses Amt einsetzen?

Aktuell finden jährlich vier Präsenzsitzungen statt, die entsprechend an vier Tagen die Anwesenheit der Vorstände erfordern. Darüber hinaus ist zwischen den Sitzungen unbedingt auch Zeit für die Aufgabenkoordination und inhaltliche Arbeit per Mail oder Telefonkonferenzen einzuplanen.

Was ist der Unterscheid zwischen dem Vorstand und dem Geschäftsführendem Vorstand?

Der neunköpfige Gesamtvorstand bestimmt aus seiner Mitte den Geschäftsführenden Vorstand (gfV). Der gfV ist im Sinne des § 26 BGB die rechtliche Außenvertretung des Vereins. Ihm obliegen daher weiterführende Aufgaben der Verbandssteuerung und der organisatorischen Geschäftsführung. Die Mitglieder des gfV stimmen sich über die Tätigkeit des Gesamtvorstandes hinaus im etwa monatlichen Rhythmus – sowie bei Bedarf auch darüber hinaus – über die anstehenden Fragen der Vereinstätigkeit ab. Der einzusetzende Zeitaufwand ist entsprechend höher zu bewerten als bei den sechs Mitgliedern des erweiterten Vorstandes.

Wie wird man geschäftsführender Vorstand?

Satzungsgemäß werden bei der Wahl am 26.9.2019 neun Kandidaten von gleichem Rang gewählt. Die Mitgliederversammlung bestimmt entsprechend ’nur‘ die Besetzung des Gesamtvorstandes. Die Wahl zum geschäftsführenden Vorstand ist daran im Anschluss als interne Wahl des Vorstandes definiert. D.h. der neu bestimmte Gesamtvorstand kommt am Abend zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählt – nach Anzeige entsprechender Bewerbungen – aus seiner Mitte die drei geschäftsführenden Vorstände.

Warum ist es wichtig, dass sich viele Mitglieder bewerben?

Eine Wahl sollte unserer Meinung nach auch eine Wahl sein. D.h. der aktuelle Vorstand strebt an, dass die Kandidatenliste mindestens doppelt so viele Bewerber umfasst, wie letztlich Kandidaten zu wählen sind. Dies zum Einen, weil der BMVZ bei seinen Aufgaben ein breites Spektrum an Strukturen und Akteuren repräsentiert, das sich auch im Vorstand abbilden sollte. Zum Anderen aber auch, weil es sinnvoll ist, für den Fall des Ausscheidens einzelner Vorstände während der Legislatur auf Nachrücker in der Wahlliste zurückgreifen zu können.