Kurzbericht zu Mitgliederversammlung
und Herbsterfahrungsaustausch 2019

Am 26. September trafen sich die BMVZ-Mitglieder zum jährlichen Herbsterfahrungstausch und der anschließenden Mitgliederversammlung. Im Zentrum standen dabei die Auswirkungen des TSVG und die Wahl des neuen Vorstandes.

 

Herbsterfahrungsaustausch

Honorarärzte und Vertragsärzte in MVZ, ambulanten Praxen
und im Krankenhaus – Update anhand aktueller Rechtsprechung

Vortrag von Dr. Oliver Bertram

Im Frühjahr 2019 hat das BSG zwei Leiturteile zur SV-Pflicht von Honorarärzten und selbständigen Pflegekräften erlassen, die stationäre und größere ambulante Strukturen in ihrer Personalhoheit massiv einschränken. Denn aus Sicht des BSG sind auch nur vorübergehend tätige Ärzte und medizinisches Personal regelmäßig versicherungspflichtig.

Zu diesem Problemfeld referierte Dr. Oliver Bertram, Arbeitsrechtler aus Düsseldorf. Nach praxisnaher Darstellung der Abgrenzungskriterien, die hier von den SV-Trägern zur Prüfung herangezogen werden, gab er betroffenen Praxen und MVZ die abschließende Empfehlung, keinesfalls bis zur nächsten Betriebsprüfung der DRV oder des Lohnsteuer-Finanzamtes abwarten, sondern präventiv bestehende Verträge z.B. mit Vertretungsärzten zu prüfen, da das Vertrauensschutz-Argument („bis zur BSG-Rechtsprechung Juni 2019…“) nicht mehr greifen würde. Vor diesem Hintergrund war der Vortrag vor allem für eine Sensibiliserung zu diesem komplexen  Themen, da Betroffenen neben einer empfindliche Erhöhung etwaiger Nachzahlungsbeträge auch die Strafbarkeit der Geschäftsführung sowie der Approbationsentzug für ärztliches Leitungspersonal droht.

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TSVG … und nun? – Fachdialog zu
praktischen  Umsetzungs- und Auslegungsfragen

Expertendiskussion mit Dr. Andreas Penner, Susanne Müller, Dr. Peter Velling

Bekanntermaßen entstehen bei jedem Gesetz mit Inkrafttreten unmittelbar neue Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung und Anwendung; teilweise tauchen auch neue Regelungslücken auf. Anhand der durch das TSVG vom Mai 2019 geänderten Paragraphen in SGB V und Zulassungsverordnung wurden von den drei Experten genau solche Fragen diskutiert – dies jeweils aus der Sicht des Juristen (Dr. Penner), der Zulassungsgremien (Dr. Velling) sowie der praktisch Betroffenen (in Summe der zahlreichen Anfragen beim BMVZ: Frau Müller). Aus dem Publikum wurden dabei regional-spezifische Erfahrungen aus den KVen ergänzt.

Besondere Aufmerksamkeit erfuhr dabei die TSVG-Vorgabe zur Erhöhung des Sprechstundenangebots sowie die Verpflichtung zum Angebot offener Sprechstunden, da wesentliche Fragen der Umsetzung und Praxisorganisation nach wie vor ungeklärt sind. In diesem Zusammenhang wurde ausführlich die zum 30. August als Konsequenz zum TSVG-Beschluss erfolgte umfassende Änderung des § 17 Bundesmantelvertrags-Ärzte und die Auswirkungen auf den MVZ-Betrieb besprochen.

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Mitgliederversammlung

Entlastung des Vorstandes und Haushaltsbeschluss

Der Vorstand wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung für das vergangene Haushaltsjahr (2018) entlastet. Der neue Haushalt für das Jahr 2020 wurde beschlossen sowie ein Rechnungsprüfer nachgewählt.

Vorstandswahl (Legislatur 2019 – 2023)

Wie soll sich der BMVZ in den kommenden Jahren weiterentwickeln?
Der neugewählte neunköpfige Vorstand wird sich den nächsten vier Jahren mit dieser Frage beschäftigen. Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung stellten sich insgesamt 16 Kandidaten zur Wahl, die die gesamte Vielfalt des Verbandes repräsentierten.

Übersicht über den neu gewählten Vorstand
inkl. Kontaktdaten zu allen Vorständen

Ins Amt wiedergewählt wurden Dr. med. Peter Velling, Dr. med. Klaus Kleinertz, Verena Simon und Ulrich Blondin. Velling, Kleinertz und Simon konnten bei der Wahl die meisten Stimmen der Mitglieder auf sich vereinigen. Sie wurden im Anschluss an die Mitgliederversammlung, in der konstituierenden Sitzung des Vorstandes, daher auch in ihren Ämtern als Geschäftsführende Vorstände bestätigt.

Neu in den Vorstand eingezogen sind Dipl. Psych. Jörn Dieterich, Ralf Hirnstein, Dr. med. Bernhard Landers, Anke von Mallinckrodt und Sibylle Stauch-Eckmann.

Der Vorstand hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingen für MVZ weiter zu verbessern. Mit den unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründen können die Vorstände auf ein breites Fachwissen zurückgreifen und sind damit in ihrer Zusammensetzung optimal für diese Aufgabe gewappnet.

Insbesondere die Gleichstellung der MVZ gegenüber anderen Leistungserbringern ist ein wichtiges Anliegen, das auch in Zukunft weiter verfolgt werden soll. Dabei spielt insbesondere die Verbesserung der Honorarsituation und die Vertretung gegenüber den KVen auf Länderebene eine wichtige Rolle.