Mindestlohn in MVZ und Arztpraxen: Ein kurzer Überblick

Als Teil des Reformpakets zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) ist seit 15. August 2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in Kraft. Mit dem 1. Januar 2015 sieht dieses Gesetz einen Mindestlohnanspruch vor.

Aus diesem aktuellen Anlass heraus, möchte der Bundesverband MVZ auf das Thema hinweisen.
RA Thorsten Gutsche der Kanzlei armedis Rechtsanwälte, Potsdam, hat einen Überblick erstellt, der für den Alltag erste wichtige Hilfestellung gibt. So bezieht er sich auf die Fragen:

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn? Wie sind Ärzte im Praktikum zu bewerten? Wie hoch ist der Mindestlohn festgelegt und welche Auswirkungen haben Sondergratifikationen und Zulagen auf ihn? Wie sieht es aus mit den Problematiken „Fälligkeit“ und „geringfügiger Beschäftigung“? Und zu guter Letzt: wie gestaltet sich die Entwicklung des Mindestlohns ab 2017?

Neue Gesetze ergeben im täglichen Tun neue Fragen. Wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, uns diese Fragen zu jedem Zeitpunkt zu stellen, sodass wir Sie gegebenenfalls weiter zum MiLoG informieren können.

Wenn Sie bereits heute, oder beim Lesen des Artikels Fragen zum neuen Mindestlohngesetz haben, so können Sie sich direkt per Mail oder Anruf an die Geschäftsstelle wenden.

 


Für Mitglieder:
Download des Aufsatzes als vollständige Druckversion