
Das Versorgungs-Stärkungs-Gesetz (VSG) liegt seit dem 17. Dezember 2014 als Kabinettsentwurf vor. Der BMVZ bewertet den Entwurf zum neuen Gesetz in erster Linie positiv – werden doch mit dem Entwurf die längst vorhandene Pluralität der Versorgungsakteure und -strukturen dezidiert aufgenommen, gewürdigt und weiterentwickelt.
In einem ausführlichen Interview mit dem „änd – Ärztenachrichtendienst“ sprach Dr. Bernd Köppl, Vorstandsvorsitzender des BMVZ, über die Veränderungen, die die Medizinischen Versorgungszentren direkt betreffen. So nimmt er Stellung zu den Themen Fachgleiche MVZ, die Kommune als Gründer von MVZ, die Regelung zur Nachbesetzung und der Stellung des angestellten Arztes beispielsweise in Punkto Plausibilitätsprüfung und Vertretung.
Das vollständige Interview
Sarah Knoop (änd – Ärztlicher Nachrichtendienst v. 18.01.2015)