Stellungnahme zu …
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– Einschränkende Änderung des Rechts‐ und Ordnungsrahmens für MVZ Seite 2
– Ärztliche Leitung
Seite 3
– Änderungen der Kriterien für die Ermessensentscheidung im Nachbesetzungsverfahren
Seite 5
– Vorkaufsrecht der KVen im Nachbesetzungsverfahren
Seite 8
– Verlegungsvorbehalt für Arztsitze , wenn Versorgungsgesichtspunkte entgegenstehen
Seite 10
– Vorkaufsrecht im Nachbesetzungsverfahren für niedergelassene Vertragsärzte
… zum Volltext der Stellungnahme zur Bundestagsanhörung vom 24. 10.2011