Plausibilitäts-Prüfzeiten: Positive Auswirkung
des VSG auf ein Berliner MVZ

Die Zeitplausibilitätskontrolle war in MVZ, bzw. für angestellte Ärzte im Besonderen, in den letzten Jahren einer der Punkte, der die Ungleichbehandlung von angestellten und niedergelassenen Ärzten am eindrücklichsten hervorhob.

Plausibilitäts-Prüfzeiten gelten sowohl für die niedergelassenen als auch für die angestellten Ärzte. Die bislang bestehende Ungerechtigkeit bezog sich jedoch auf die, der Prüfung zugrunde liegenden uneinheitlichen Stundenbasis. So wurde der Plausibilitätsmaßstab bei einem niedergelassenen Arzt mit voller Zulassung bei 780 fiktiv als Quartalsprüfsumme zugemessenen Stunden auf 520 Real-Stunden für angestellte Ärzte angelegt.

Aus diesem Grund stand die Gleichstellung der Plausibilitätszeiten bzw. deren Kontrolle weit oben im Forderungskatalog des BMVZ. Die, zumeist abgekürzt genannte, Plausi-Prüfung war und ist viel diskutiert, da die Folge bei festgestelltem Fehlverhalten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Honorarrückforderungen oftmals in beträchtlicher Höhe sein können.

Mit dem nun beschlossenen Versorgungsstärkungsgesetz sollen Unklarheiten im SGB V beseitigt werden. So wurde der § 106a, Abs. 2 Satz 2, der sich auf die Definition des zeitlichen Abrechnungsumfangs bezieht um den Zusatz … „Vertragsärzte und angestellte Ärzte sind entsprechend des jeweiligen Versorgungsauftrages gleich zu behandeln“… ergänzt.

Auf diesen Zusatz berief sich nun kurz nach Beschluss des VSG erstmalig ein MVZ aus Berlin und hatte mit seinem Widerspruch Erfolg.
„Der Gesetzgeber hat […] den Gleichbehandlungsgrundsatz der Ärzte in den MVZ gestärkt und unsinnige langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen beendet.“, äußerte sich Dr. Bernd Köppl in einem Interview gegenüber der Ärztezeitung.


Weitere Informationen erhalten Sie unter
Plausi-Prüfung: Angestellte Ärzte berufen sich auf Gleichheit
(Ärztezeitung v. 22.07.2015 – im abonnentengeschützten Bereich)


Sie haben Fragen zum Versorgungsstärkungsgesetz bezüglich Medizinischen Versorgungszentren oder kooperativen Versorgung?
Wenden Sie sich an uns. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.