
Das Bild der ambulanten Versorgung wandelt sich. Das zeichnet sich allmählich auch in den Vertreterversammlungen ab. Dennoch werden die Organe nach wie vor von niedergelassenen Ärzten in Einzelpraxen dominiert. Sie stellen mit über 50 Prozent aller Sitze, die größte Gruppe in den Vertreterversammlungen. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass MVZ und angestellte Ärzte jetzt auch in den Gremien der Selbstverwaltung angekommen sind.
Aus Sicht der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bietet sich ein unterschiedliches Bild auf die Wahlergebnisse. Während in Bayern, Sachsen-Anhalt, Hessen und Saarland keine Ärzte aus MVZ in die Vertreterversammlungen (VV) eingezogen sind, wurde in allen anderen Bundesländern mindestens ein Vertreter eines Versorgungszentrums in die VV gewählt.
Spitzenreiter in Sachen MVZ Vertretung ist die Region Nordrhein, in der ganze sechs Ärzte aus Medizinischen Versorgungszentren in die Versammlung einziehen konnten. Während die Ärzte aus Berlin und Niedersachsen jeweils vier Sitze erringen konnten, sind sie in Thüringen und Sachsen mit je drei Mandaten vertreten. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg konnte jeweils ein MVZ-Arzt in die Vertreterversammlung einziehen.
Der BMVZ wünscht allen neuen und wiedergewählten Abgeordneten gutes Gelingen und einen konstruktiven Austausch in den Vertreterversammlungen.
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Hintergründe der Wahl
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Selbstverwaltung in der ambulanten Medizin
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