VSG seit 23. Juli in Kraft – Änderungen für MVZ und angestellte Ärzte umgesetzt

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (VSG) verabschiedet. Insgesamt sind im Laufe des parlamentarischen Verfahrens von den Fraktionen in den Regierungsentwurf des Gesetzes eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingearbeitet worden.

Link zur Pressemitteilung


„Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22. Juli 2015 ist das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz nun auch förmlich in Kraft getreten. D.h. mit den wenigen Ausnahmen, wo Abweichendes explizit geregelt wurde, sind alle mit dem VSG beschlossenen Änderungen ab sofort geltende Rechtslage.

VSG-Volltext
(Fassung gemäß Bundesgesetzblatt vom 22.7.2015)

Für BMVZ-Mitglieder
Synopse des Gesetzes & der zugehörigen Erläuterungen
(§§-Auswahl zum Themenkreis ‚MVZ & Angestellte Ärzte‘)


„Es ist zu merken und sehr positiv anzuerkennen, dass beim Gesetzgeber das Verständnis für der Arbeit in kooperativen Versorgungsformen und für die damit verbundenen besonderen Belange kooperativ tätiger Ärzte und MVZ deutlich zugenommen hat,“ kommentiert Dr. Bernd Köppl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband MVZ den vorliegenden Gesetzesbeschluss.

Bezogen auf das konkrete Themenfeld ‚MVZ & Angestellte Ärzte‘ sind mit dem VSG wichtige Veränderungen im Normenrahmen beschlossen worden. Damit hat die Politik längst vorhandene Entwicklungen im Bereich der ambulanten kooperativen Versorgung normativ aufgegriffen und zum Beispiel für die Vertretung angestellter Ärzte erstmals einen Rahmen geschaffen, der sowohl ärztlichen Arbeitnehmer als auch ihren Arbeitgebern gleichermaßen Praktikabilität und Rechtssicherheit bietet.

Bereits seit über 20 Jahren setzt sich der BMVZ für die Verbesserung des Normenrahmens der Akteure, die in kooperativen Versorgungsstrukturen arbeiten, ein.  Nun ist die Notwendigkeit, die aus historischen Gründen auf den Arzt in Einzelniederlassung orientierten Normen zu modernisieren, erkannt worden und schlägt sich im VSG nieder. Bundegesundheitsminister Hermann Gröhe führte in einer Pressemeldung zum VSG dazu aus, dass ‚es darum gehe, Versorgung klug weiterzuentwickeln.‘

Dieser Einschätzung kann der BMVZ nur zustimmen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BMVZ den Bundestagsbeschluss, das Versorgungsstärkungsgesetz zum 1. August 2015 in Kraft zu setzen, ausdrücklich. Dennoch bleiben MVZ nach wie vor in einigen Bereichen des Vertragsarztrechts und der ärztlichen Honorierung gegenüber Vertragsärzten diskriminiert.

Denn leider hat der Gesetzgeber es versäumt, MVZ und Vertragsärzte z.B. über die Aufhebung der Nachrangklausel im Nachbesetzungsverfahren (§ 103 SGB V) oder über eine Klarstellung zur Berücksichtigung kooperativer Besonderheiten bei den Vorgaben zum EBM (§ 87 b SGB V) auch an diesen Stellen gleichzustellen.

Insgesamt ist das VSG jedoch ein großer Schritt in Richtung eines modernes Gesundheitswesens, der den BMVZ darin bestätigt, seinen Weg, konstruktiv für die Interessen kooperativ tätiger Ärzte einzutreten, konsequent weiterzugehen.


Pressemitteilung des BMVZ
zum Beschluss über das VSG