Architektur Gesundheitsimmobilie
– im Team denken und handeln

Download Präsentation
„Spezifika von Gesundheitsministerien …“

Download KVSH-Mitteilungsblatt „Nordlicht“ (3/2015)
Titelthema „Schaffe, schaffe, Praxis baue“

Download KBV-Broschüre
„Barrieren abbauen“


„Spezifika von Gesundheitsimmobilien im ambulanten Bereich – Wie baue ich meine Praxis – mein MVZ?, so lautet der Titel eines Vortrags von Dr. Peter Velling, Vorstandsmitglied des BMVZ und Ärztlicher Leiter der MVZ GmbH der Evangelischen Lungenklinik Berlin, auf der Veranstaltung „Healthcare Real Estate“ am 14. April 2015.

Sie finden den Vortrag als PDF zum Download im Vortragsarchiv des Mitgliederbereichs.


Der Gesundheitsmarkt und damit die Gesundheitswirtschaft sind im Wandel begriffen. Ein wichtiges Thema hierbei ist die Gesundheitsimmobilie, insbesondere wenn Ärzte darin kooperativ tätig sein wollen. So gilt es für den Arzt, sich sehr präzise Gedanken über seine Anforderungen zu machen, doch sollten auf der anderen Seite, beispielsweise Architekten und Bauherren sich nicht nur genau mit Baubestimmungen auskennen, sondern auch mit den Arbeitsweisen und –abläufen einer ambulant tätigen Praxis vertraut sein.

„Neu bauen kann jeder“, so eine provokative These. Der planende Arzt muss sich zwar an seinen territorialen Versorgungsauftrag halten – doch ist der Arztsitz genehmigt, kann er mit dem Projekt „Praxisbau“ beginnen. Das „neu bauen“ erlaubt, dass bestehende Vorschriften zu barrierefreien Zugängen, sanitären Einrichtungen, Brandschutz usw., aber auch die Anordnung von Behandlungsräumen oder die Gestaltung des Empfangbereichs berücksichtigt werden.

Doch wie verhält es sich bei der Neu- bzw. Umgestaltung bestehender Immobilien?

Kooperation im Sinne von Teamarbeit ist bei der Neugestaltung vorhandener Immobilien die wichtigste Voraussetzung. Sie beginnt mit der Entwicklung einer gemeinsamen Vision, der Vorstellung davon, wie Praxisräume aussehen, zusammen gelegt, oder genutzt werden sollen. Hierbei sollte vom Auszubildenden, über die MFA, das Verwaltungs-, IT- oder auch Reinigungspersonal, bis hin zum behandelnden Arzt jeder Gehör finden.
Denn, so banal es klingt, nicht nur der Patient muss optimal versorgt werden, auch bildet die Immobilie den täglichen Arbeitsraum derer, die sich in ihm bewegen. Ebenso wichtig wie die Innenraumgestaltung oder die logistische Raumstruktur ist die gedankliche Auseinandersetzung mit der geräte- und apparatetechnischen Ausstattung. Entscheidend ist an dieser Stelle, z.B. wegen Fragen zur Statik, wiederum die Zusammenarbeit mit dem Architekten oder auch Medizinproduktehersteller.

Das A und O bei jeglicher Planung muss das Bewusstsein darüber sein, dass es sich bei einer Arztpraxis um ein Gewerbe handelt und daher stets Kernelemente der unterschiedlichen Rechtsvorgaben wie Baurecht, Zulassungsrecht, Hygieneschutz und Arbeitsschutz einzuhalten sind. Diese reichen von der bereits erwähnten Barrierefreiheit bis hin zur Einhaltung einer Mindestraumhöhe von 2,50 m oder der Beachtung, dass sowohl die Rezeption als auch ein obligatorischer Sozialraum mit einer Tageslichtquelle ausgestattet sein müssen.

Zusätzlich zu den genannten Aspekten ergeben sich viele weitere Fragen. Was passiert, wenn neue Vorschriften und Gesetze Umbauten nötig machen, die der Vermieter nicht gewährleisten will oder die, beispielsweise in denkmalgeschützten Gebäuden nicht möglich sind? Wie kann ein Umzug vonstatten gehen, wenn aufgrund der Bedarfsplanung territoriale Beschränkungen bestehen? Wie können Bauvorschriften mit den Vorstellungen des Arztes, seinem Team und dem Architekten in Einklang gebracht werden? Wie verhält es sich mit Finanzierungen? Wann können eventuell Fördermittel beantragt werden?

Um erste Antworten auf diese Fragen zu finden, haben wir für Sie eine Auswahl an weiterführenden Informationen zusammen gestellt.

Im Team denken und handeln

Abschließend bleibt zu sagen, dass egal, ob Sie sich für Neubau oder Umgestaltung entscheiden, der wichtigste Schritt ein Konzept ist, das eine gute Integration mit den entsprechenden Partnern, Vorschriften und Behörden ermöglicht. Kooperativ versorgen bedeutet auch hier: im Team denken und handeln.


Weiterführende Information

Download Präsentation „Spezifika von Gesundheitsministerien …“

Download Mitteilungsblatt „Nordlicht“ der KVSH, Ausgabe Nr. 3/2015,
Titeltheama „Schaffe, schaffe, Praxis baue“

Download KBV-Broschüre „Barrieren abbauen“