VSG im Bundestag diskutiert – weitreichende Änderungen für MVZ und angestellte Ärzte geplant

Am 5. März ist der von der Bundesregierung im Dezember 2014 eingebrachte Entwurf für das Versorgungs-Stärkungs-Gesetz (VSG) in erster Lesung im Bundestag behandelt und in einer gut ein­stündigen Debatte von den Abgeordneten diskutiert worden.

„Das GKV-VSG – ein Schritt in die richtige Richtung“, so kommentiert Dr. Bernd Köppl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband MVZ e.V. die Debatte. Der steinige Weg zur Angleichung wichtiger Rahmenbedingungen für angestellte Ärzte in MVZ und ähnlichen komplexen Kooperationsformen wird damit weiter geebnet.

Bereits seit über 20 Jahren setzt sich der BMVZ für die Verbesserung des Normenrahmens der Akteure, die in kooperativen Versorgungsstrukturen arbeiten, ein.  Nun hat die Notwendigkeit der Anpassung in der Politik Gehör gefunden und schlägt sich im Gesetzesentwurf nieder.

Annette Widmann-Mauz, Staatsekretärin im Gesundheitsministerium führte dazu aus: „Gute Rahmenbedingungen für die Einzelpraxis müssen einhergehen mit einer verbesserten Möglichkeit gemeinschaftlicher Berufsausübung, der verstärkten Förderung von Praxisnetzen und den erweiterten Möglichkeiten von Medizinischen Versorgungszentren.“ Und weiter: „Das ist keine Abkehr von der niedergelassenen Praxis […] Im Gegenteil: Das entspricht immer stärker den Wünschen junger Mediziner und vor allem Medizinerinnen an die Berufsausübung.“

Dieser Einschätzung kann der BMVZ nur zustimmen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BMVZ  diese gesetzgeberische Initiative ausdrücklich. Dies jedoch unabhängig davon, dass im Einzelnen ein Großteil der die MVZ direkt betref­fenden Änderungsvorhaben trotz der erkennbar guten Absicht einer weiteren Feinjustierung in der Formulierung bedürfen.

Pressemitteilung des BMVZ
zur ersten Lesung des VSG


Welche Neuerungen für MVZ bringt das neue Gesetz und welche Konsequenzen erwachsen hieraus?

  • Vertretungsgründe angestellter Ärzte
  • Ruhen von Anstellungsgenehmigungen
  • Kommunale Trägerschaft & Nachrang von MVZ
  • Fachgleiche MVZ
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Trägerinterne Sitzverlegung
  • MVZ-spezifisches Kriterium im Auswahlkatalog bei Nachbesetzungsentscheidungen
  • Gebühren bei Zulassungsverfahren
  • Einzug von Arztsitzen/Sitzaufkauf durch die KVen

Für Mitglieder:

Download der 15-seitigen Analyse & Kommentierung der Änderungsvorhaben als vollständige Druckfassung

Download der 10-seitigen Synopse der Änderungsvorhaben inkl. der amtlichen Begründung als vollständige Druckfassung