Zur GEZ‐Reform für Praxis und MVZ
inkl. Exkurs ‚GEMA & Wartezimmer‘

Informations- und Hinweissammlung

Bereits im Dezember 2010 ist von den Ministerpräsidenten der Länder eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich‐rechtlichen Rundfunks beschlossen worden, die in Teilen bereits zum Januar 2012 in Kraft getreten ist.

Wesentliche Folge ist, dass ab 1.1.2013 auf Basis eines komplett neuen Berechnungsmodells vor allem Unternehmen – folglich auch Arztpraxen und MVZ ‐ deutlich konsequenter zur Rundfunkfinanzierung herangezogen werden sollen als bisher.

Konsequenterweise wurde im Weiteren ebenfalls die Regel hinsichtlich der Anzeige- und Meldepflichten angepasst, die es bereits seit Anfang dieses Jahres zu beachten gilt. MVZ, die bereits jetzt bei der GEZ gemeldet waren, müssen mit zusätzlichen Informationsersuchen rechnen.

MVZ und Praxen, die bisher nicht bei der GEZ registriert waren, sind auch nach dem neuen Vertrag zur Anzeige ihrer Beitragspflicht verpflichtet, müssen darüber hinaus aber auch damit rechnen, dass die GEZ von sich aus ihre Datenbanken erweitert und entsprechende Nachfragen zu erwarten sind.

Aufsatz GEZ & GEMA in MVZ und Arztpraxis