Niederlage bewirkt Aktionismus der KV-Berlin

Logo Recht

Die KV-Berlin agiert entgegen dem positiven LSG-Urteil vom Februar 2014 bezüglich der Gleichstellung in der Wachstumsregelung (vgl. u.a. Artikel v. 30. Juli 2014) mit dem Beschluss der Vertreterversammlung, dass MVZ rückwirkend ab 2009 von der Wachstumsregelung für Jungpraxen ausgenommen werden.

Der BMVZ hält diesen Beschluss für fragwürdig und behält sich vor, ihn der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorzulegen.


Begleitender Artikel zum Thema
Streit hält an: KV Berlin bremst MVZ-Wachstum

 


KV unterliegt – Neue MVZ dürfen gleiche Fallzahlzuwächse haben wie niedergelassene „Anfängerpraxen“

Ein weiteres Ziel im Prozess der Gleichstellung der MVZ gegenüber niedergelassenen Ärzten ist erreicht. Wie kürzlich veröffentlicht wurde, verkündete das Landessozialgericht Berlin/Brandenburg in seinem Urteil vom Februar 2014 bezüglich der Fallzahlenzuwächse eine Gleichstellung von MVZ gegenüber niedergelassenen „Neupraxen“.

Demnach wird innerhalb der ersten drei Jahre ab Neugründung die Wachstumsregelung auf das gesamte MVZ angewendet und auch auf die in diesem Zeitraum neu angestellten Ärzte.

Landessozialgericht Berlin/Brandenburg, AZ: L7 KA 68/12


Hintergrund zum o.a. Urteil:

Für Ärzte und Praxen gelten bei Neuzulassung besondere Honorarregelungen, die es ermöglichen, dass diese „Anfängerpraxen“ von Beginn an wirtschaftlich agieren und ihren Patientenstamm gemäß des festgelegten Fachgruppendurchschnitts aufbauen dürfen. Aus dieser ständigen BSG-Rechtsprechung leiten sich regionale Honorarverteilungsmaßstäbe ab, die Wachstumsregelungen enthalten und sich auf Jungärzte und Aufbaupraxen beziehen.

Aufgrund der historischen Orientierung der Honorarregelungen auf die Nachfolge in einer Niederlassungspraxis ist dabei Bezugspunkt der Jungarztregelungen die mit der Niederlassung verbundenen Neu-Zulassung einer Praxis. Durch diesen Rechtsbezug können jedoch in einigen KVen gleichzeitig alle seit 2004, bzw. 2007 zulässigen Neuanstellungen von Ärzten in einer bestehenden Praxis (BAG oder MVZ) ausgeschlossen sein.

In der Diskussion um die Gleichbehandlung sowohl der niedergelassenen Ärzte als auch angestellten Ärzte wurde eben nun vom Landessozialgericht Berlin/Brandenburg das positive Urteil zugunsten der MVZ ausgesprochen. Demnach gilt für ein MVZ innerhalb der ersten drei Jahre ab Neugründung die Wachstumsregelung für das gesamte MVZ, also auch für den neu angestellten Arzt.


Begleitende Artikel zur Veröffentlichung des Urteils finden Sie unter

„Wachstum: MVZ setzt sich gegen KV durch“
(Ärztezeitung v. 21.07.2014)

„Medizinische Versorgungszentren gegen den Ärztemangel?“
(Deutsche Gesundheits Nachrichten v. 22.07.2014)