Bericht über Anwendung unterschiedlicher Aufgreifkriterien der Zeitplausibilitätsprüfung von angestellten Ärzten (in MVZ) auch in Berliner KV – Senatsverwaltung von Berlin unterstützt BMVZ-Auffassung.
Aufsicht weist KV in die Schranken
Prüfung mit zweierlei Maß: Einige KVen haben in der Vergangenheit für angestellte Ärzte strengere Kriterien bei der Plausi-Prüfung angelegt als bei Niedergelassenen. Jetzt wurde erneut eine KV deswegen in die Schranken verwiesen.