Praxis nicht mehr ausgeschrieben: Die knifflige Entschädigung

Die KVen können seit Jahresanfang unter bestimmten Bedingungen vakante Vertragsarztsitze nicht mehr ausschreiben. Dann müssen sie die Ärzte entschädigen. Doch gerade das könnte noch für Ärger sorgen.

Mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen können eine Menge Probleme auf niedergelassene Ärzte zukommen. (…)

In Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen entscheiden seit 1. Januar 2013 die Zulassungsausschüsse auf Antrag eines Vertragsarztes oder seiner Erben darüber, ob die Kassenärztliche Vereinigung den Sitz ausschreibt oder nicht (Paragraf 103, Absatz 3a Sozialgesetzbuch V).

Lehnt der Ausschuss die Ausschreibung ab, dann muss die KV eine Entschädigung für den – nicht erlösten – Verkaufswert der Praxis zahlen.

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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/default.aspx?sid=830208&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20130125-_-Praxisf%C3%BChrung