Risikomanagement im MVZ
durch ein Compliance-Management-System

Beitrag von
Verena Simon, Geschäftsführerin des Ambulanten Gesundheitszentrums
der Charité; Vorstand BMVZ
& Tim Schleifenecker. Leiter Team Compliance;
– Geschäftsbereich Corporate Governance Charité – Universitätsmedizin Berlin


Compliance ist in (komplexen) Praxisstrukturen ein wichtiges  Kontrollinstrument. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass jedes Unternehmen oder auch jede Praxis ein System aufbaut, das sich an den individuellen Besonderheiten orientiert. Es gibt kein Standardsystem oder Standardmaßnahmen, die man „einfach“ übertragen kann. Und daher kann eine Praxis oder ein Unternehmen auch nicht zu klein sein, um ein Compliance-Management-System aufzubauen. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat hierzu einen Leitfaden entwickelt.

Inhalt

Was ist Compliance?

Das Compliance-Management-System
der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Die Risikoanalyse im MVZ-Bereich

Das A & O: Information, Dokumentation und Kontrolle

Fazit


Was ist Compliance
Unter Compliance versteht man nicht nur die Einhaltung von allgemeingültigen Gesetzen und Richtlinien, sondern auch die Einhaltung von unternehmensinternen, freiwilligen Regelungen.

Heutzutage sind für die Presse Regelverstöße von bspw. Ärzten, Krankenhäusern, Pflegediensten oder Krankenkassen  mindestens so interessant wie Berichterstattungen zu politischen Themen. Der Imageschaden durch Compliance-Verstöße für die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen ist enorm.

 

Daher ist es aus Unternehmenssicht essentiell, das eigene Risikopotential zu erkennen, eine Risikobewertung durchzuführen, Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu entwickeln und zu implementieren. Nur so lassen sich Reputationsschäden abwenden.

Besonders im ambulanten Bereich ist die Sicherstellung der sachlich richtigen KV Abrechnung und damit der Sicherung der Erlöse und des Fortbestands des Unternehmens von enormer Bedeutung.


Das Compliance-Management-System
der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat im Jahr 2013 im Konzern ein Compliance-Management-System implementiert. Konzernweit hat die Charité 16.850 Beschäftigte. Hierbei arbeiten bei der Charité als eigenes Unternehmen 13.200 Mitarbeiter – darunter 3.760 Wissenschaftler und Ärzte, 4.180 Schwestern und Pfleger, 700 Verwaltungsmitarbeiter und 220 Professorinnen und Professoren.

Betrachtet man diese Zahlen, so wird sehr deutlich, wie komplex die Charité strukturiert ist. Das Compliance-Management wird zentral durch das Team Compliance sowie den zentralen Compliance-Beauftragten im Geschäftsbereich Corporate Governance und dezentral in den Zentren, Geschäftsbereichen und Tochterunternehmen durch Compliance-Beauftragte koordiniert.

Das zentrale Team Compliance besteht aus 1,5 Vollzeitkräften und betreut ein Netzwerk von derzeit insgesamt 35 Compliance-Beauftragten.

Das System wurde zur Unterstützung aller Beschäftigten eingerichtet, da die zunehmende Komplexität zu einer immer größeren Herausforderung in der täglichen Arbeit wird.

Die Aufgaben des Compliance-Managements sind unter anderem Prävention, Identifikation von und Reaktion auf Regelverstöße.

 


Die Risikoanalyse im MVZ-Bereich

Die Risikoanalyse bildet immer die Basis für die Maßnahmen im Compliance-System. Im Bereich der ambulanten Leistungserbringung kristallisieren sich hierbei unter anderem zwei Risiken heraus:

  • Verstoß gegen den „Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung“
  • Abrechnungsbetrug

Die Grundlage zur persönlichen Leistungserbringung ist beispielsweise in §15 Bundesmantelvertrag Ärzte und in § 32a der Zulassungsverordnung für Ärzte geregelt. Verstößt ein Arzt oder MVZ gegen diese Regelungen, so können Honorarrückforderungen, Disziplinarmaßnahmen, Zulassungsentzug und Einleitung eines Ermittlungs- / Strafverfahrens folgen.

Abrechnungsbetrug liegt vor, wenn ein Arzt oder ein MVZ sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil durch Vorspiegeln falscher Tatsachen verschafft. Ein Beispiel wäre die Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen oder die parallele Abrechnung von identischen Leistungen im stationären und ambulanten Bereich.

Aufgrund dieser Risikoanalyse sollte im Unternehmen ein Maßnahmenkatalog entwickelt und umgesetzt werden, mit dem Ziel, die einzelnen Risiken zu minimieren oder bestenfalls zu eliminieren.

 


Das A & O:
Information, Dokumentation und Kontrolle

Der Katalog im Ambulanten Gesundheitszentrum der Charité (AGZ) umfasst insgesamt zwanzig Einzelmaßnahmen, die sich in die Kategorien Prävention, Identifikation und Reaktion aufteilen lassen.

Einen integralen Bestandteil für die Mitarbeiter im AGZ bilden eine umfassende Dienstanweisung sowie ein Leitfaden zur persönlichen Leistungserbringung, welche alle unserer Ansicht nach wesentlichen Kernelemente (bezogen auf die Risiken) der ambulanten Regelwelt beinhalten.

Darunter fallen beispielsweise Vertretungsregelungen, Vorgaben zum Einsatz von Weiterbildungsassistenten, Möglichkeiten der Delegation von ärztlichen Leistungen, aber auch Vorgaben zur Arzneimittelverordnung und Einhaltung der Fortbildungspflicht gemäß § 95 SGB V.
Zusätzlich erhält jeder zugelassene Arzt und Vertreter eine strukturierte Schulung, die nochmals alle Inhalte der Dienstanweisung und des Leitfadens aufgreift.

Jedes Quartal wird aus verschiedenen Fachbereichen die Dokumentation in Verbindung mit den zur Abrechnung angesetzten Gebührenordnungspositionen überprüft. Die Auswahl der Fachbereiche erfolgt nach einer Risikoabschätzung.

Ebenfalls erfolgt quartalsweise durch die Konzernrevision der Charité – Universitätsmedizin Berlin des Weiteren eine Prüfung, ob die einzelnen Maßnahmen des Kataloges auch im AGZ umgesetzt wurden. Das Ergebnis wird dem Vorstand und der Geschäftsführung übermittelt.

Über regelmäßige Newsletter und anderen Plattformen werden die Mitarbeiter laufend über Neuerungen informiert.


Fazit

Insgesamt stärken sich durch ein funktionierendes Compliance-Management-System das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen allen Berufsgruppen, was letztendlich auch zu einer Entlastung des medizinischen Personals führt.

Dennoch darf man nicht vergessen, dass der Aufbau und die stetige Weiterentwicklung und Anpassung des Compliance-Management-Systems mit hohen Kosten- und Personalaufwand, besonders beim administrativen Personal, verbunden ist.

Wichtig ist, dass jedes Unternehmen oder auch jede Praxis ein System aufbaut, das sich an den individuellen Besonderheiten orientiert. Es gibt kein Standardsystem oder Standardmaßnahmen, die man „einfach“ übertragen kann. Und daher kann eine Praxis oder ein Unternehmen auch nicht zu klein sein, um ein Compliance-Management-System aufzubauen.

Gerade weil wir alle im Fokus der Medien und Aufsichtsbehörden stehen, ist es notwendig, dass jeder ein für sich passendes System entwickelt.


Ergänzendes Informationsmaterial

„Compliance von Verwaltung, Arzt und MFA –
Regeltreue & Einhaltung von Richtlinien in komplexen Praxisstrukturen“
Ein Beitrag der Autoren auf dem „Fachdialog MVZ-Organisation“
im Rahmen des 12. Kongress für Gesundheitsnetzwerker, Berlin

Zum Vortragsarchiv

„Compliance: Charité gibt Leitfaden für MVZ raus“
ÄrzteZeitung vom 07.10.2016
Zum Artikel