UPDATE – Programm
3. BMVZ-STRATEGIEKONGRESS

! Aktuelle MVZ-Rechtssprechung des BSG wird am 8.6.2016 zum Kongressthema!

Unter der Überschrift Strukturen im Wandel dreht sich der 3. BMVZ-Strategiekongress am 8. Juni en Detail um Fragen der aktuellen Gesetzgebung und ihren Folgen für die ambulante Versorgung.

titelblatt_8_JuniKongressflyer
Stand 23.5.2016

Dabei geht es um den durch die zahlreichen Gesetze der letzten zwölf Monate stark in Bewegung geratenen Normenrahmen, den ambulante Versorger kennen sollten, da sie sich künftig darin bewegen werden müssen.

Stichworte sind hier VSG – Anti-Korruption – E-Health – KHSG. Dazu gehört natürlich aber auch die Auslegung der gesetzlichen Normen durch die Rechtsprechung.

Diesbezüglich sorgt der Terminbericht Nr. 19/16 des BSG dieser Tage für große Unruhe.

Anlass ist die darin enthaltene Ausdehnung der verpflichtenden Weiterbeschäftigungsfrist bei Sitzeinbringung in ein MVZ durch einen Vertragsarzt auf drei Jahre.

Obwohl er eine reine Vorabinformation der Entscheidung darstellt, kommt es augenscheinlich bereits zu ersten Umsetzungen und damit zu absoluter Rechtsunsicherheit.

Aus diesem brisanten Anlass haben wir das Thema in den Kongress aufgenommen und werden Sie über die MVZ-Rechtssprechung des BSG informieren.


Informationen zum 3. BMVZ-STRATEGIEKONGRESS „Strukturen im Wandel: Zur Gesetzgebung und ihren Auswirkungen auf die ambulante Versorgung“ finden Sie auf der gesonderten Kongress-Homepage (www.bmvz-kongress.de).

Kongressflyer

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