Veranstalter: ZENO executive conferences
Informationen zur Veranstaltung
Was?
18. Fachkonferenz
‚Healthcare Compliance und Antikorruption‘
Wann?
Donnerstag, 20. Oktober 2016
Wo?
Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade
Lützowufer 15, 10785 Berlin
Healthcare Compliance und Antikorruption
Im Licht der neuen Gesetzgebung
Mit der Veranstaltung angesprochen werden Entscheidungsträger im Krankenhaus, in der Krankenversicherung, Anbieter von Dienstleistungen Vertreter der Ärzteschaft sowie Vertreter von interessierten Verbänden und Organisationen.
Aus dem Programm
Seit dem 04. Juni 2016 ist „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Kraft. Die Veranstaltung informiert über die Tatbestandsvoraussetzungen des neuen Rechts und klärt die Grenzen der Zusammenarbeit auf der Grundlage der neuen rechtlichen Prämissen.
Dies gilt z.B. für den praxiswichtigen Bereich des Fortbildungssponsorings, die unentgeltliche und vergünstigte Bereitstellung von Medizinprodukten an Ärzte die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apothekern, Hilfsmittelerbringern, dem ambulanten und stationären Sektor oder für die Vereinbarung von Rabatten bei dem Bezug von Arzneimitteln.
Themen und Referenten
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Nina Hammes, Referatsleiterin Verbänderecht, Aufsicht,
Bundesministerium für Gesundheit, Bonn
Hilfsmittelleistungserbringer im Spannungsfeld der §§299a, 299b StGB
Christiane Döring, Geschäftsführerin GHD GesundHeits GmbH Deutschland, Ahrensburg
§§ 299a, 299b StGB: Wie viel Unsicherheit steckt im Vernunftstrafrecht
Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider, Lehrstuhl für Strafrecht,
Juristenfakultät, Universität Leipzig, Leipzig
Auswirkungen der neuen §§ 299a, 299b StGB auf
die Akteure im Gesundheitswesen
Dr. jur. Daniel Geiger, Rechtsanwalt und Partner,
DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte Berlin
Sektorenübergreifende Zusammenarbeit
Thorsten Ebermann, Geschäftsführer, Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BKN); Partner Ratajcczak & Partner, Rechtsanwälte, München