Kommentar des Gesundheitsministers
zum BMVZ-Praktikerkongress
Mit Spannung erwartet wurde so kurz vor der Bundestagswahl insbesondere das politische Grußwort des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe. Nach positiven Schlagzeilen wie „Ärztemangel: Merkel setzt auf Medizinische Versorgungszentren“ im Deutschen Ärzteblatt ein paar Tage vor dem Kongress, war die Neugier groß, ob Hermann Gröhe sich seinerseits ebenfalls für das Ausrufezeichen in der Tagunsgsüberschrift ‚Kooperation unaufhaltbar!?‘ entscheiden würde. Er tat es!
Kooperationen seien unabdingbar und das Titelbild des Programms zeige, dass es eines klugen Räderwerks bedürfe, um schnell den Schlüssel für verschlossene Tore zur bestmöglichen Versorgung der Patienten zu finden. Anlässlich des 25jährigen Jubiläums des BMVZ dankte er diesem für seinen Beitrag im Gesundheitswesen und wies darauf hin, dass die Gesetze der vergangenen Legislatur als Vernetzungsgesetze bezeichnet werden können. So habe man in Bezug auf MVZ beispielsweise die Gründereigenschaften erweitert und durch die Öffnung der Fachgleichheit für MVZ, auch mit Blick auf Hausarzt-MVZ zur flächendeckenderen Grundversorgung die Türen geöffnet.
Einig in den politischen Forderungen äußerten sich der neue BMVZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Velling und der am Tag zuvor zurückgetretene Verbandsvorsitzende Dr. Bernd Köppl in ihrem Statement an die künftige Regierung. Viel Gutes ist in den letzten vier Jahren angestoßen worden, doch ist es wünschenswert, dass sich die kommende Legislatur weiter mit den besonderen Belangen die kooperativen Versorgungsstrukturen betreffend beschäftigt. So besteht aus Sicht des BMVZ dringender Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Schaffung von Gerechtigkeit hinsichtlich der Honorarsituation für MVZ und fachübergreifende Gemeinschaftspraxen. Es geht nicht darum, mehr Geld zu bekommen, sondern gleichberechtigte Vergütung für gleiche Leistung gemäß der niedergelassenen Einzelpraxis zu erhalten.
Um der politisch geforderten Überwindung der Sektorengrenze näher zu kommen, bedarf es unter anderem der Abschaffung des Krankenhausnachrangs im Sitz-Ausschreibeverfahren, der Klarstellung der Einbringfristen nach der BSG-Rechtssprechung [B 6 KA 21/15 R], der Reduktion der Verfahrenskomplexität zum Beispiel bei Zulassung und Genehmigung von angestellten Ärzten bezüglich des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung von Formalien und einer generellen Angleichung inhaltlich gleichartiger Prozesse im stationären und ambulanten Sektor.
Ein weiterer Appell in Richtung Gesundheitsministerium ist die Unterstützung bezüglich MVZ, respektive des angestellten Arztes in der Selbstverwaltung. Denn obwohl angestellte Ärzte zwar augenscheinlich von den Patienten, die hier sozusagen mit den Füßen abstimmen, voll akzeptiert werden, macht die Selbstverwaltung zwischen niedergelassenen und angestellten Medizinern nach wie vor große Unterschiede. Auch deshalb gilt die Erhöhung der Transparenz von Arbeit und Entscheidung der KVen und damit eine Reduktion der ‚Willkürkomponente‘. Ebenso sollte es eine Akzeptanz und gleichberechtigte Einbeziehung der beratenden Fachausschüsse für angestellte Ärzte geben. Noch immer scheinen die KVen in ihrer Willkommenskultur gegenüber angestellten Ärzten zurückhaltend. Dr. Peter Velling brachte es wie folgt auf den Punkt: „Wir brauchen anscheinend Erziehungsberechtigte für die Selbstverwaltung.“
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zum 11. Praktikerkongress 2017
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Kommentar des Gesundheitsministers
zum BMVZ-Praktikerkongress
Direktlink Artikel:
„Ärztemangel:
Angela Merkel setzt auf MVZ“
(ärzteblatt.de)