Antikorruption – Vertrags-
gestaltung und Erfahrungen bei Ermittlungsverfahren Intensiv-Workshop

Was: Intensiv-Workshop
Das Antikorruptionsgesetz – Rechtssichere Gestaltung von Kooperationsverträgen für Krankenhäuser – Erste Erfahrungen bei Ermittlungsverfahren

Wann: 30. Mai 2017 | 09:00 – 17:00 Uhr
Wo: Arabella Sheraton Hotel Carlton | Eilgutstr. 15 | 90443 Nürnberg
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HINWEIS: Der Workshop richtet sich an all diejenigen, die mit der Vorbereitung, Erstellung und Durchführung von Kooperationsverträgen im Krankenhaus betraut sind. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


Das Antikorruptionsgesetz ist in der Praxis angekommen. Die ersten praktischen Erfahrungen sind gemacht. Das Seminar behandelt u.a. folgende Punkte sowohl aus vertragsrechtlicher als auch strafrechtlicher Sicht:

  • Sektorenübergreifende Kooperationen
  • Besondere Kooperationskonstellationen, u.a. Konsiliar- und Hausarzt
  • Probleme mit der Deutschen Rentenversicherung – DRV (‚Scheinselbstständigkeit‘)
  • Kooperationen bei gemeinsamer Infrastrukturnutzung
  • Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
  • Compliance-rechtliche Grundsätze

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Referenten und Diskussionspartner

Dr. jur. Anke Hübner
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Seufert Rechtsanwälte
Schwerpunkt: Seit 10 Jahren: Gesundheitsrecht, insbesondere bundesweite Beratung von Krankenhäusern, MVZ und Vertragsärzten

Rüdiger Weidhaas
– Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht;
– Vorsitzender des Arbeitskreises Medizinstrafrecht der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen AnwaltVerein

Schwerpunkt: Seit ca. 30 Jahren auf der Schnittstelle Strafrecht / Medizinrecht tätig.


Weitere Informationen

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