
Veranstalter: Esturias
Was: Datenschutz im Pflegebereich – Update 2016
Wann: 15. November 2016 | 09 – 17 Uhr
Wo: Erbacher Hof | Grebenstr. 24 | 55116 Mainz
Weitere Information:
Für Fachanwälte IT- und Medizinrecht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.
Die Veranstaltung richtet sich an Ärzte, Datenschutzbeauftragte der betroffenen Einrichtungen, Betriebsleiter und Fachanwälte Medizinrecht und IT-Recht.
Seltener stehen leider die zahlreichen ambulanten und stationären Reha-und Pflegeeinrichtungen im Fokus des Datenschutzes, obwohl in deren Verwaltungssystemen zahlreiche Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Auch dort fordern die bestehenden Datenschutz-Regelwerke ständig neue Orientierung und Ausrichtung in den Fachkenntnissen der Beschäftigten und der IT-Technik.
Zusätzlich bedeutet die ab 25.5.2018 geltende EU-Datenschtz-Grundverordnung eine frühzeige Anpassung der Verwaltungsprozesse an das sehr komplexe Regelwerk und die nationalen Folgevorschriften. Die Pflegebranche muss sich also auf dem Hintergrund organisatorisch und technisch mit den Gefährdungen der Patientendaten-Beständen beschäftigen, die mit weiterentwickelten Techniken administriert werden und zunehmend gefährdet sind.
Fachleute aus Wissenschaft und Praxis bieten auf der Tagung einen aktuellen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen und technischen Problembereichen im Datenschutz und formulieren praktische Umsetzungshinweise, insbesondere für Ärzte, Datenschutzbeauftragte der betroffenen Einrichtungen, Betriebsleiter und Fachanwälte Medizinrecht und IT-Recht.
Aus dem Programm:
Impulsvortrag: Datenpannen im Pflegebereich
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Faltin
Trägerverantwortung und Datenschutz
Rechtsanwalt Sebastian Rutten, PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlagen des Datenschutzes im Pflegebereich,
mit Ausblick auf die EU-Datenschutzgrund-Verordnung
Bertram Raum, Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und der Informationsfreiheit
IT-Sicherheitsfragen in Pflegeeinrichtungen:
Rechtsgrundlagen, Normen, auch mit Blick auf die EU-GVO
Helmut Eiermann, beim Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Datenschutz als Management-Aufgabe
Rechtsanwalt Matthias Wallhäuser, Bonn
Schnittstellenübergreifende Kommunikation am
Beispiel des Medikationsmanagements von Pflegeeinrichtungen
Thomas Kirpal, CompuGroupMedical
Datenschutzkonforme Datenträgervernichtung
insbesondere bei sensiblen Daten
Volker Schardong, beim Landesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz
Problembereiche der ärztlichen Schweigepflicht
Rechtsanwältin Ute Bottmann, Kanzlei Dierlamm, Wiesbaden
