
Veranstalter: I.O.E WISSEN GMBH
Wann? 12. November 2015 | 9:30 – 17:00 Uhr
Wo? Steigenberger Parkhotel, Düsseldorf
Korruption und Kooperation im Gesundheitswesen gemäß §299a StGB
ist im Gesundheitswesen ein sehr aktuelles Thema. Von besonderer Bedeutung ist die Absicht des Gesetzgebers, einen neuen § 299a in das Strafgesetzbuch einzubringen, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht.
Unter Strafe gestellt werden soll damit korruptives Verhalten bei „dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial“. Die Strafandrohung gilt dabei für Angehörige eines Heilberufs sowie für alle diejenigen, die ihnen entsprechende unzulässige Vorteile andienen.
Die Veranstaltung beleuchtet das Verhältnis der gesundheitsrechtlichen
Verbotsnormen zum neuen § 299a StGB. Dabei kommen sowohl Vertreter von Rechtssprechung und Wissenschaft zu Wort, aber auch von Ärztekammern,
Landesministerium, von Kassenärztlichen Vereinigungen / Zulassungsbe-hörden sowie von Krankenhausverbänden und Krankenhäusern.
Nutzen Sie die Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit ausgewiesenen Experten sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern.
Themen und Referenten
Grundlagen und Hintergründe des neuen §299a StGB aus Sicht der Rechtssprechung
(Prof. Dr. jur. Thomas Fischer, Vors. Richter am Bundesgerichtshof (BGH))
Standpunkte der Wissenschaft zum neuen §299a StGB
(Prof. Dr. jur. Nina Nestler, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Medizinrecht, Universität Bayreuth)
Verhältnis des §299a StGB zu den bereits vorhandenen Regelungen
(Dr. Mjur. Frank Stollmann, Leiter der Gruppe „Öffentliches Gesundheitswesen“, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen)
Verhältnis des §299a StGB zu den Berufsordnungen der Ärzte –
Vorstellungen und Erwartungen der Ärztekammern
(Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe)
Verhältnis des §299a StGB zu den vertragsärztlichen Zulassungen – Vorstellungen und Erwartungen der Kassenärztlichen Vereinigungen
(Thomas Müller, Geschäftsführer Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Dortmund)
Verhältnis des §299a StGB zu den Krankenhausgesetzen –
Vorstellungen und Erwartungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(Alexander Korthus, LL.M., Rechtsanwalt, Stellvertreter des Geschäftsführers der Rechtsabteilung, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.)
§299a StGB aus Sicht eines Praktikers im Krankenhaus
(Dr. Georg Rüter, Geschäftsführer der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen und Vorstandsvorsitzender des Zweckverbands freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland und Ostwestfalen)
Tagungsort:
Steigenberger Parkhotel, 40212 Düsseldorf
