Ausblick 2021: Wie es für MVZ jetzt weitergeht –
Nachbericht BMVZ.LiVE.MEETING

2020 war für den BMVZ und seine Mitglieder vieles anders. Statt beim Winterarbeitstreffen, dem Praktikerkongress und Herbsterfahrungsaustausch miteinander ins Gespräch zu kommen, haben wir in diesem Jahr die digitalen BMVZ.LiVE.MEETINGS eingeführt. Höhepunkt war unser ‚Radio-Day‘ am 11. Dezember 2020.

An diesem Tag wählten sich in der Spitze über 100 BMVZ-Mitglieder zu dem insgesamt 2,5-stündigen Programm ein. Dabei wurde ein kurzer Abriss über die Verbandsarbeit gegeben, aber vor allem auch ein Ausblick auf das kommende Jahr. Ziel war, zu den Themenkomplexen allgemeine Gesundheitspolitik, Digitalisierung im Gesundheitswesen und das MVZ als Gesetzgebungsobjekt ein strategisches Update für die Praxis und deren Betrieb im Jahr 2021 zu geben. Am Ende schloß sich ein ausführliches Online-Netzwerken der Mitglieder an.

Kurzbericht: Verbandsarbeit unter Corona-Bedingungen
Kurzbericht: Update MVZ-Betrieb 2021
MITHÖREN: Aufzeichnung der Veranstaltung
ursprüngliche Einladung & Ankündigung

 

 

Verbandsarbeit unter Coronabedingungen

Der erst im Herbst 2019 neu gewählte BMVZ-Vorstand ist direkt in das turbulente Corona-Jahr gestartet: Statt der Präsenzsitzungen in Berlin, gab es nur – so wie für viele andere auch – den Austausch per Videokonferenz. Ob Sie ihre Kandidatur und ihr neues Amt schon bereut haben, wurde daher zu Beginn des LiVE.MEETINGs in einer Zusammenschaltung aller neun Vorstände geklärt. Das konnten alle nur verneinen. Denn die gemeinsame Arbeit und das Ringen um die besten Ideen und Möglichkeiten für MVZ und den BMVZ, erfüllen alle mit Spaß und Motivation. Auch (und hier kommt ein Eigenlob) im Zusammenspiel mit der Geschäftsstelle.

Hoffentlich – das war der vorherrschende Wunsch – wird es 2021 wieder etwas analoger zugehen, auch wenn einige digitale Tools und Formate sich bewährt haben und deshalb in jedem Fall beibehalten werden. Das Ziel, wenn dann endlich etwas Normalität eingekehrt ist: Die uns so wichtigen Präsenzveranstaltungen wieder aufnehmen. Einige Neuerungen stehen jedoch jetzt schon fest, ganz unabhängig von Corona: Auch 2021 soll das Mitarbeiterteam der BMVZ-Geschäftsstelle behutsam erweitert werden, um es durch mehr Ressourcen organisatorisch zu entlasten. Außerdem werden neue Informationsangebote für Mitglieder konzipiert; hier steht vor allem die Überarbeitung der Newsletter im Vordergrund sowie die Modernisierung der Homepage.

Strategisches Wissens-Update:
Herausforderungen 2021

(1) Laufende Gesetzgebung(2) Digitalisierung(3) MVZ als Gesetzgebungsobjekt

In der Aufzeichnung:
Minuten 16 – 45 | Gespräch mit Nils Dehne (Geschäftsführer der AKG)


  1. Über die Zukunft der digitalen Versorgung wird noch in dieser Legislaturperiode, die im Sommer 2021 endet, entschieden. Denn: Das dritte Digitalisierungsgesetz unter Gesundheitsminister Jens Spahn ist schon in der Mache. Damit werden noch vor der Bundestagswahl aller Voraussicht nach weitere Weichen gestellt, während die ambulanten Versorger noch mit der Umsetzung der ersten beiden Digitalisierungsgesetze (DVG und PDSG) beschäftigt sind.
  2. Eine weitere konkrete Herausforderung, wenn auch mehr allgemein-organisatorischer Natur,  ergibt sich für MVZ aus der Absicht, das Vorliegen einer angemessenen  Berufshaftpflichtversicherung (wofür es bereits eine Verpflichtung aus dem ärztlichen Berufsrecht gibt) zu einem zusätzlichen Zulassungskriterium zu machen. Der Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes, kurz GVWG, sieht hier vor, dass sowohl niedergelassene Ärzte als auch MVZ künftig bei jeder Zulassungs- und Anstellungsgenehmigung sowie im laufenden Betrieb gegenüber den Zulassungsausschüssen nachweisen müssen, dass sie für Schadensfälle angemessen versichert sind.
  3. Kommen Praxen dieser Pflicht nicht nach, kann der zulassungsausschuss künftig das Ruhen der Zulassung anordnen. Aus Sicht des BMVZ ist diese einerseits ein weiterer bürokratischer Aufwand, Kostentreiber aber auch eine Ungerechtigkeit gegenüber privat tätigen und Klinikärzten. Warum ausgerechnet der Gruppe der Vertragsärzte besondere Pflichten auferlegt werden sollen, bloß weil der Ärztekammern ihren bestehenden Prüfpflichten nicht nachkommen, erschließt sich aus Verbandssicht nicht. Entsprechend wurde bei der Anhörung zum Referentenentwurf auch Stellung genommen (schriftliche Stellungnahme das BMVZ zum GVWG vom 17.11.2020).
  4. Drittes relevantes Gesetzgebungsverfahren ist das Gesetz zur Gesundheitsverbesserung und Pflege (GPVG), Es regelt als sogenanntes Bus-Gesetz ein ganzes Bündel unterschiedlicher Sachverhalte. Es geht unter anderem um die Abrechnungen gewährter Liquiditätshilfen für Zahnärzte während der Pandemie (nicht aber um den Schutzschirm der Vertragsärzte, der auch am 31.12.2020 ausläuft). Zum Anderen werden darin Vorentscheidungen hinsichtlich der Reform der Notfallversorgung getroffen, die jedoch erst einmal nur die Selbstverwaltung (konkret KBV und DKG) fordern, und im Praxisbetrieb der MVZ, bzw. der Krankenhäuser erst einmal keine Rolle spielen.

In der Aufzeichnung:
Minuten 72 – 120 | Gespräch mit Pia Maier (Inhaberin DIVE Beratung)


  1. Wesentliche Regelungen zur digitalen Versorgung durch Ärzte und MVZ wurden bereits 2019 und 2020 vom Gesetzgeber beschlossen. 2021 geht es daher um die konkrete Umsetzung der bisherigen Reformen, bezüglich der noch viele Fragezeichen bestehen – auch weil teils unklar ist, welche Fristen hier für ambulante Versorger bestehen.
  2. Zwar wurde gerade Anfang Dezember der Start der eAU verbindlich auf den Herbst 2021 verschoben. Doch bis dahin sollten Ärzte und MVZ nicht warten, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) können schon jetzt bei den Landesärztekammern bestellt werden. Der Ausweis gilt als sichere digitale Authentifizierung für alle Anwendungen (bspw. eRezept, ePA) im Rahmen der Kommunikation mit anderen Leistungserbringern. Auch gibt es bereits Anwendungen, wie das Notfallstammdatenmanagement (seit Juli 2020) und die Befüllung der ePA (ab Januar 2021) die extrabudgetär honoriert werden. Was beim eHBA vor allem im Kontext von ärztlichen Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnissen zu beachten ist, haben wir bereits im Oktober 2020 in einer praktischen Arbeitshilfe zusammengefasst. Wer sich allerdings derzeit noch gegen den eHBA entscheidet, für den gilt noch eine Schonfrist, denn der SMC-B (Institutsausweis) wird aller Wahrscheinlichkeit nach noch eine Weile in dieser Rolle funktionieren.
  3. Zwar lassen sich auch hierzu derzeit keine wirklich belastbaren Auskünfte geben. Aber im Gespräch gab Pia Maier als Expertin die Einschätzung ab, dass sich rund um die Digitalisierung wiederholt Fristverschiebungen von etwa einem halben Jahr gegenüber der Sollplanung finden lassen. Die aktuelle eAU-Verschiebung ist dafür ein guter Beleg. Dennoch gilt für den Moment: Bis zum 1. Juli 2021 müssen alle Praxen technischerseits ePA-fähig sein, sonst drohen Honorarsanktionen. Dazu gehört auch das Verfügen über einen eHBA. Ob es hier weitere Fristverschiebungen geben wird, lässt sich derzeit nicht sicher vorhersagen.
  4. Denn es gilt – davon unabhängig – ab dem ersten Januar 2021 haben alle GKV-Versicherte einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte ihrer Krankenkasse. Dies löst zwar vor allem Druck auf die Kassen aus. Aber auf Ärzte kommt dann die Aufgabe der Erstbefüllung zu (aktuelle Untersuchungen, Stammdatenblatt, Notfalldaten und allgemeine Grundstruktur) und die Verwaltung der Daten zu. Die Frage, ob der Anspruch der Patienten gegenüber seiner Kasse auch eine Verpflichtung der Ärzte, die ePA zu befüllen, nach sich zieht, wurde im Gespräch erörtert. Ebenso viele Detailfragen zur Funktionsweise der ePA im praktischen Betrieb. Hierzu wurde auch auf das ausführliche Erklärvideo, das vom BMVZ mit Frau Maier bereits im September 2020 aufgezeichnet wurde verwiesen.

In der Aufzeichnung:
Minuten 120 – 149 | Gespräch mit Prof. Bernd Halbe
(Prof. Dr. Halbe & Partner Rechtsanwälte mbB)


  1. Was es in dieser Legislatur wohl nicht mehr geben wird: Ein weiteres großes MVZ-Gesetz. Zwar hat vor allem die KZBV mit zwei groß angelegten Studien erneut versucht Stimmung gegen MVZ in nicht-ärztlicher Hand zu machen und versuchen dabei, gleich eine neue Gattung  zur Ausgrenzung zu schaffen, die I-MVZ. Hierzu Eine hat der BMVz bereits Stellung genommen. Die Zahnärzteschaft steht mit ihrer massiven Kritik aber gerade weitgehend alleine da. Gerade die Corona-Krise hat auch gezeigt, wie stabilisierend größere Versorgungsstrukturen in Zeiten allgemeiner UNsicherheit wirken können.
  2. Die Frage was „gute“ und „schlechte“ MVZ sind, hat uns auch in diesem Jahr immer wieder begleitet und wird es auch in Zukunft tun. Für den BMVZ gilt nach wie vor: Gelten sollte die Qualität der Versorgung und nicht die Träger- oder Versorgungsform.
  3. Was ein gutes MVZ ausmacht und welchen Beitrag sie zur Versorgung leisten, haben wir in diesem Jahr auch im Rahmen Feierlichkeiten zum 30-jährigen Jubiläum der Deutschen Einheit gezeigt. In einem Ausstellungskubus in Potsdam haben wir die Geschichte, Entwicklung und Zukunft von MVZ gezeigt und konnten sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch der Politik unser Bild vom „guten“ MVZ zeigen. Das Projekt wird auf der zugehörigen Webseite unter www.perspektiven-gesundheit.de verstetigt und dient der niederschwelligen Aufklärung rund um MVZ und angestellte Ärzte.
  4. Hinsichtlich der strategischen Frage, ob konkret zu MVZ noch größere Gesetzgebungsaktivitäten in der den nächsten Monaten zu erwarten sind, wurde im Austausch mit dem Experten daher ein klares Nein gegeben – auch wenn es sich um nicht mehr als eine Prognose handeln kann, die jedoch im Gespräch ausführlich begründet wurde. Vermutet wird jedoch, dass in den Jahren 2022/2023 unter der neuen Regierung dann größere rechtliche Nachbesserungen vorgenommen werden – unter welchen Vorzeichen lässt sich derzeit nicht genau abschätzen.
  5. Spannend wird es in den nächsten Wochen davon unabhängig aber noch einmal, wenn endlich das vom BMG selbst in Auftrag gegebene, aber – obwohl eigentlich schon für Sommer 2020 angekündigte – noch unveröffentlichte Rechtsgutachten zu MVZ von Prof. Andreas Ladurner publik wird. Es lässt sich derzeit jedoch nicht sagen, wann es soweit sein wird. Der BMVZ wird dann in jedem Fall berichten.

 

MITHÖREN – Aufzeichnung der Veranstaltung

Es ist nicht erlaubt, das Audio- oder Video-File zu vervielfältigen, kommerziell zu nutzen oder in andere Webseiten einzubinden. Alle Rechte liegen beim BMVZ, bzw. den beteiligten Personen. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.

Inhalte
  • Aus dem Vorstand (Begrüßung)
    – Minunten 1 bis 16
  • Aus der Politik (laufende Gesetzgebung 2021)
    – Minuten 16 bis 45
  • Aus dem Verband (Interna)
    – Minuten 45 bis 69 (1:09)
  • Aus der Praxis (Digitalisierung)
    – Minuten 72 (1:12) bis 117 (1:57)
  • Aus der Politik  (MVZ als Gesetzgebungsobjekt)
    – Minuten 120 (2:00) bis 150 (2:29)

Die Veranstaltung als Audio-Mitschnitt

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