Mitgliederversammlung 2020 Schriftliche Beschlussfassung

Da das anhaltend hohe Infektionsgeschehen weiterhin keine Zusammenkünfte von größeren Personengruppen zulässt, wird die diesjährige Mitgliederversammlung auf Beschluss des Vorstandes und unter Rückgriff auf § 5 Absatz 3 GesRuaCOVBekG in Form eines schrift­lichen Beschlussverfahrens ohne tatsächliche Versammlung der Mitglieder durchgeführt.

Kompetenzen & Organisation der Mitgliederversammlung

Ablauf & Zeitplan 2020

Tagesordnung und Stimmrecht

BMVZ Intern
– zu den Beschlussvorlagen

 

 

Ablauf & Zeitplan

Ablauf des schriftlichen Beschlussverfahrens

Ähnlich wie bei einer Briefwahl üben die BMVZ-Mitglieder ihr Stimmrecht per Post oder Fax aus.

Ihre Entscheidung zur jeweiligen Beschlussvorlage halten die Mitglieder schriftlich auf dem Beschlussbogen fest und schicken ihn ausgefüllt an den BMVZ zurück.

 

Zeitplan

Beschlusszeitraum: 2. bis zum 21. Dezember 2020Erhalt der Beschlussvorlagen und des Beschlussbogens postalisch bis zum 2. Dezember.
Rücksendung der Beschlussbögen per Fax oder Post zwischen dem 2. und 21. Dezember an die BMVZ-Geschäftsstelle.
Inhaltliche Fragen an den Vorstand oder die Geschäftsstelle zu den Beschlüssen könenn jederzeit telefonisch oder schriftlich eingereicht oder im Rahmen des Live.Meetings am 11. Dezember gestellt werden.

 

Tagesordnung & Stimmrecht

Da in diesem Jahr keine außerordentlichen Beschlüsse wie etwa Wahlen oder Satzungsänderungen anstehen, beschränken sich die Tagesordnungspunkte in diesem Jahr im Wesentlichen auf Haushaltsaspekte. Insbesondere wichtig ist die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2021.

Einladung vom 03.11.2020

Hinweis zur Abstimmungsberechtigung! Beschlussbögen sind – wie stets – nur gültig, wenn sie von einer zur Stimmabgabe berechtigten Person des Mitgliedsunternehmens einge­reicht werden.

Daher sind auch beim schrift­lichen Beschluss­verfahren die Vorgaben zur Stimm­be­rechtigung zu beachten. Die Möglichkeit zur Stimmrechts­übertragung auf ein anderes Mitglied, aufgrund der eigenen Abwesen­heit bei der Ver­sammlung, ist in diesem Jahr jedoch obsolet.

Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts

 

Organisation & Recht:
Informationen zur Mitgliederversammlung 2020

Der Vorstand hat sich nach Abwägung der corona-adäquaten Möglichkeiten gemäß GesRuaCOVBekG für das Verfahren der schriftlichen Beschlussfassung und gegen eine virtuelle Mitgliederversammlung entschieden, da alle Fragen, die aktuell zur Entscheidung anstehen, grundsätzlich für die rein schriftliche Befassung geeignet sind. Eine virtuelle Mitgliederversammlung wäre dementgegen sehr viel aufwendiger in der Organisation, ohne dass dem unseres Erachtens ein inhaltlicher Mehrwert gegenüberstünde.

Unabhängig davon, dass keine physische Mitgliederversammlung stattfindet, haben alle Mitglieder selbstverständlich die Möglichkeit, zu den Unterlagen Fragen zu stellen oder weiterführende Aspekte zu ergänzen. Beides können Sie uns telefonisch oder per Mail übermitteln. Oder Sie nutzen dafür das LiVE.MEETING am 11. Dezember.

 
Eine Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt. Sie wird unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. (…)
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor einer Mitgliederversammlung schriftlich oder per Mail eine Änderung der Tagesordnung beantragen.

(Auszüge aus § 11 der BMVZ-Satzung)

Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

(§ 5 Absatz 3 GesRuaCOVBekG)