BMVZ.on.AIR vom 09.04.2021 –
Update Honorarschutzschirm für ambulante Versorger

Am 31. März 2021 ist das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortbildungsgesetz) in Kraft getreten. Für ambulante Versorger bedeutete das zum einen ein Aufatmen, denn: Der Honorarschutzschirm für Praxen und MVZ wurden verlängert und rückwirkend auch für das erste Quartal in Kraft gesetzt.

Doch was bedeutet die Ausgestaltung des Schutzschirmes konkret und im Einzelfall? Tatsächlich bleibt das zunächst fast völlig im Unklaren, da nun erst einmal die KVen am Zug sind, die neue Vorgabe regional umzusetzen. In vielen regionen waren diesbezüglcih in den HVM ja breits vorsorglich entsprechende Klauseln vereinbart worden. Heiß diskutiert wird hierbei vor allem die Frage: Wer soll das bezahlen?

Direkt zum BMVZ.on.AIR

Was es dazu trotzdem zu wissen gibt, und woran sich Praxen und MVZ derzeit orientieren können, diskutieren ausführlich in unserem aktuellen BMVZ.on.Air Frank Welz, Experte für Abrechnungsfragen, und Susanne Müller, BMVZ-Geschäftsführerin.


Eine Kurzanalyse & Übersicht  des neuen Schutzschirm-Paragrafen – die Konsequenzen und Hintergründe werden im Podcast besprochen – können BMVZ-Mitglieder nachfolgend als Text-Download öffnen.

(PDF – 4 Seiten) Der Honorarschutzschirm für
ambulante Leistungserbringer – Version 2021
(1) Was man wissen sollte?
(2) Was konkret geregelt wurde?
(3) Was bedeutet das jetzt praktisch?

Weitere Hintergründe

BMVZ.on.AIR vom 20.01.2021
– Wird der ambulante Schutzschirm 2021 fortgeführt?

Corona-Schutzschirm & HVM-Anpassungen
– Update für den Praxisalltag v. September 2020

BMVZ analysiert vom März 2020:
Honorar-Schutzschirm für Praxen und MVZ

Im Gespräch sind...

Dipl. Ing. Frank Welz
–  Geschäftsführer
Med.Concept GmbH Frankfurt/Oder

 

Dipl. Pol. Susanne Müller
– Geschäftsführerin
Bundesverband MVZ


Aufzeichnung vom 9. April 2021

Im zweiten BMVZ.on.Air mit Frank Welz in 2021 wird die Neufassung des ambulanten Schutzschirmes und die Frage diskutiert, worauf sich MVZ-Leitungen & Praxisinhaber für 2021  einstellen können/müssen. Das Gespräch setzt fachlich an die weiter oben im Artikel verlinkte Kurzanalyse der Neuregelung an.



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INHALTSÜBERSICHT (Teil 1)

Einführung (Minuten 0 – 6.10)
– Die (fehlenden) Informationen der KVen
– Was ist in den HVMs für Q1/2021 bisher geregelt worden

Die Regelungen gemäß des EpiLageFortgeltungsGesetz (Minuten 6.10 – 9.50)
– Woher soll das Geld für die Ausgleichszahlungen kommen
– Warum schweigen die KVen
– Rolle der Krankenkassen

Die Auswirkungen auf einzelne Fachgruppen (Minuten 9.50 – 14.10)
– Rolle der EGV / fehlende Finanzierung
– Was ist mit Fachgruppen mit hohem EGV-Anteil
– Sonderfall TSVG-Fälle

INHALTSÜBERSICHT (Teil 2)

Details der Finanzierung: Was sein könnte, bzw. werden wird (Minuten 14.10 – 20.50)
– Gesamtvergütung (MGV) und was die KVen daraus finanzieren (können)
– Honorarrückstellungen und was die KVen hier für Spielraum haben
– warum so oder so alle Ärzte betroffen sind
– Mindestsprechstunden als Bedingung

Zwischenfazit (Minuten 20.50 – 26.30)
– Zusammenfassung des bisher Besprochenen
– Welche Gewissheiten gibt es für betroffene Praxen
– Bedeutung anderer Fördergelder/Wirtschaftshilfen

Sonderproblematik für MVZ – Kooperationen als Betroffene (Minuten 26.30 – 34.00)
– der Leistungserbringer als Kenngröße (Benachteiligung von MVZ/BAG)
– ist der Leistungserbringerbezug eine änderbare Größe
– (fehlende) Passgenauigkeit von Formularen

Erfahrung aus 2020 (Minuten 34.00 – 37.00)
– wie glatt lief Antragstellung & Auszahlung bisher
– Sonderfall: neue Ärzte/neue Sitze
– Forderung nach mehr Transparenz durch die KVen

Einschätzungen 2021 (Minuten 37.00 – 49.00)
– wann werden die KVen sich erklären
– wie werden die KVen agieren | wer entscheidet
– Müssen die KVen überhaupt agieren
– Rolle von MVZ-internen Baustellen abseits von Corona
– gibt es Abschlagszahlungen wie gewohnt
– welche Fragezeichen bleiben
– Aufforderung, dem BMVZ mit Detailinformatioen zu versorgen