Die Unsicherheit ist groß. Der Honorarschutzschirm für die ambulanten Versorger*innen ist – für viele unerwartet – Ende 2020 ausgelaufen und eine Anschlussregelung für 2021 bisher nicht in Sicht. Oder doch?
Direkt zum Gespräch (insgesamt 24 Minuten)
Inhaltsübersicht zum Gespräch im Detail
Hintergründe zum Schutzschirm
In einem aktuellen Beitrag – aufgezeichnet am 20. Januar 2021 – versuchen Frank Welz, selbständiger Honorarexperte und betriebswirtschaftlicher Praxisberater, und Susanne Müller, Geschäftsführerin des BMVZ, die vorhandenen Informationen zu sortieren und eine Einschätzung zu geben, wie wahrscheinlich es ist, dass eine zeitnahe Regelung, die dann rückwirkend ab 1. Januar 2021 gilt, kommen könnte.
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Zur Videoreihe ‚BMVZ-Fachgespräche – Winter 2020/2021‘
In dem Gespräch zur Zukunft des ambulanten Honorar-Schutzschirms - dessen konkreter Anlass die gegenwärtige Unklarheit ist, ob er in 2021 weiter gilt oder nicht, wird versucht, eine gewisse Sicherheit zumSchutzschirm zu schaffen, mindestens in dem Sinne, dass alle Informationen, die es aktuell dazu gibt, zusammenzutragen und zueinander in Bezug zu setzen.
Es ist nicht erlaubt, das Video zu vervielfältigen, kommerziell zu nutzen oder in andere Webseiten einzubinden. Alle Rechte liegen beim BMVZ. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.
Frank Welz ist seit gut zwanzig Jahren betriebswirtschaftlicher Berater im Gesundheitswesen und Geschäftsführer der MCG med.Concept Frankfurt/Oder. Zuvor war er leitender Mitarbeiter der KV Brandenburg und der KV Westfalen-Lippe. Er ist Experte auf dem Gebiet des EBM und der Honorarabrechnung.
Susanne Müller ist die Geschäftsführerin des BMVZ und als solche vor allem auch für die Beobachtung aktueller politischer Entwicklungen rund um alle MVZ-relevanten Themen zuständig.
Inhaltsangabe
(Die Zeitangaben beziehen sich
auf die Video-Timeline.)
- Was ist das aktuelle Problem
mit dem ambulanten Schutzschirm?
0.00 – 1.50 Minute - Wie reagieren die einzelnen KVen?
1.50 – 5.48 Minute - Hintergrund:
Warum läuft der Schutzschirm aus?
5.48 – 9.45 Minute - Wie werden die Budgets in 2021 berechnet?
Kommt es später zu Honorarabschlägen?
9.45 – 11.10 Minute - Aktuelle Debatte: Wer sagt was?
(Honorarplus vs. Schutzschirm)
11.10 – 13.21 Minute - Was können/sollten MVZ und
Praxen jetzt machen?
13.21 – 17.20 Minute - Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,
dass zeitnah eine Regelung kommt?
(Einschätzung Frank Welz)
17.20 – 20.14 Minute - Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,
dass zeitnah eine Regelung kommt?
(Einschätzung Susanne Müller)
20.14 – 23.40 Minute - Vorsichtig-optimistisches Schlusswort
23.40 – 24.49 Minute
Hintergründe zum ambulanten Schutzschirm
- Als eines der ersten Corona-Gesetze wurde am 28. März 2020 das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen.
- Teil des Gesetzes sind in Artikel 3 auch relevante Änderungen, mit denen die Honorarverteilung im Fall von Großschadensereignissen – wie aktuell die Corona-Epedemie – angepasst wird.
- Ziel ist, den Arztpraxen, BAG und MVZ gerade in solchen Situationen weitgehende Kalkulationssicherheit hinsichtlich des wichtigen Bereiches der GKV-Einnahmen zu garantieren.
- siehe auch:
Nachrichtenübersicht für KW3/2021
(Beitrag 18.01.2021)Ausblick 2021: Wie es für MVZ jetzt weitergeht –
Nachbericht BMVZ.LiVE.MEETING
(Beitrag 11.12.2020)Corona-Schutzschirm & HVM-Anpassungen
– Update für den Praxisalltag
(Beitrag 03.09.2020)TSVG, Corona, GOÄ & EBM: Aktuelles zur Abrechnung
(Beitrag 01.06.2020)
Praxisbetrieb in der Corona-Krise: Arbeitshilfen
(Beitrag 21.04.2020)BMVZ analysiert: Honorar-Schutzschirm für Praxen und MVZ
(Beitrag 30.03.2020)
Was wurde im März 2020 geregelt
Vollständige Analyse vom 30.03.2020 (3 Seiten)
KVen können bei Großschadensereignissen und Epidemien befristet Ausgleichszahlungen leisten, falls das Gesamthonorar einer/eines vertragsärztlichen Leistungserbringerin/-erbringers gegenüber dem Vorjahrsquartal um mehr als zehn Prozent niedriger ausfällt
KVen haben im Benehmen mit den regionalen Kassenverbänden bei durch die Krise bedingten Fallzahlminderungen im Honorarverteilungsmaßstab zeitnah Regelungen vorzusehen, die in geeigneter Weise die Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit der/des betroffenen Leistungserbringerin/-s ermöglichen.