BMVZ.on.AIR vom 20.01.2021
– Wird der ambulante Schutzschirm 2021 fortgeführt?

Die Unsicherheit ist groß. Der Honorarschutzschirm für die ambulanten Versorger*innen ist – für viele unerwartet – Ende 2020 ausgelaufen und eine Anschlussregelung für 2021 bisher nicht in Sicht. Oder doch?

Direkt zum Gespräch (insgesamt 24 Minuten)
Inhaltsübersicht zum Gespräch im Detail
Hintergründe zum Schutzschirm

In einem aktuellen Beitragaufgezeichnet am 20. Januar 2021 – versuchen Frank Welz, selbständiger Honorarexperte und betriebswirtschaftlicher Praxisberater,  und Susanne Müller, Geschäftsführerin des BMVZ, die vorhandenen Informationen zu sortieren und eine Einschätzung zu geben, wie wahrscheinlich es ist, dass eine zeitnahe Regelung, die dann rückwirkend ab 1. Januar 2021 gilt,  kommen könnte.


 

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Zur Videoreihe ‚BMVZ-Fachgespräche – Winter 2020/2021‘


In dem Gespräch zur Zukunft des ambulanten Honorar-Schutzschirms  - dessen konkreter Anlass die gegenwärtige Unklarheit ist, ob er in 2021 weiter gilt oder nicht, wird versucht, eine gewisse Sicherheit zumSchutzschirm zu schaffen, mindestens in dem Sinne, dass alle Informationen, die es aktuell dazu gibt, zusammenzutragen und zueinander in Bezug zu setzen.

Es ist nicht erlaubt, das Video zu vervielfältigen, kommerziell zu nutzen oder in andere Webseiten einzubinden. Alle Rechte liegen beim BMVZ. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.


Experten: Dipl. Ing. Frank Welz & Dipl. pol. Susanne Müller


Frank Welz ist seit gut zwanzig Jahren betriebswirtschaftlicher Berater im Gesundheitswesen und Geschäftsführer der MCG med.Concept Frankfurt/Oder. Zuvor war er leitender Mitarbeiter der KV Brandenburg und der KV Westfalen-Lippe. Er ist Experte auf dem Gebiet des EBM und der Honorarabrechnung.

Susanne Müller ist die Geschäftsführerin des BMVZ und als solche vor allem auch für die Beobachtung aktueller politischer Entwicklungen rund um alle MVZ-relevanten Themen zuständig.


Inhaltsangabe


(Die Zeitangaben beziehen sich
auf die Video-Timeline.)


  1. Was ist das aktuelle Problem
    mit dem ambulanten Schutzschirm?

    0.00 – 1.50 Minute
  2. Wie reagieren die einzelnen KVen?
    1.50 – 5.48 Minute
  3. Hintergrund:
    Warum läuft der Schutzschirm aus? 

    5.48 – 9.45 Minute
  4. Wie werden die Budgets in 2021 berechnet?
    Kommt es später zu Honorarabschlägen?
    9.45 – 11.10 Minute
  5. Aktuelle Debatte: Wer sagt was?
    (Honorarplus vs. Schutzschirm)

    11.10 – 13.21 Minute
  6. Was können/sollten MVZ und
    Praxen jetzt machen?

    13.21 – 17.20 Minute
  7. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,
    dass zeitnah eine Regelung kommt?
    (Einschätzung Frank Welz)
    17.20 – 20.14 Minute
  8. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,
    dass zeitnah eine Regelung kommt?
    (Einschätzung Susanne Müller)

    20.14 – 23.40 Minute
  9. Vorsichtig-optimistisches Schlusswort
    23.40 – 24.49 Minute

 

Hintergründe zum ambulanten Schutzschirm

Was wurde im März 2020 geregelt

 

Vollständige Analyse vom 30.03.2020 (3 Seiten)


Änderungen im SGB V

  • neuer Absatz 3b des § 87a SGB V
    KVen können bei Großschadensereignissen und Epidemien befristet Ausgleichszahlungen leisten, falls das Gesamthonorar einer/eines vertragsärztlichen Leistungserbringerin/-erbringers gegenüber dem Vorjahrsquartal um mehr als zehn Prozent niedriger ausfällt
  • neuer Absatz 2a des § 87b SGBV
    KVen haben im Benehmen mit den regionalen Kassenverbänden bei durch die Krise bedingten Fallzahlminderungen im Honorarverteilungsmaßstab zeitnah Regelungen vorzusehen, die in geeigneter Weise die Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit der/des betroffenen Leistungserbringerin/-s ermöglichen.
  • Vorgesehen ist grundsätzlich auch, dass die von den Kassen an die KVen geleistete MGV (morbidditätsorientierte Gesamtvergütung) auch dann in voller Höhe an die Ärzteschaft ausgeschüttet wird, wenn krisenbedingt das eigentliche Leistungsgeschehen in (einzelnen) Praxen deutlich vermindert ist. Ziel ist, den ambulanten Strukturen das wirtschaftliche Überleben zu ermöglichen.
  • Die Details der zu treffenden Ausgleichsregelungen werden in die Verantwortung der 17 KVen gestellt; gelten also regional. Grundsätzlich enthält das Gesetz keine näheren Vorgaben dazu, wie die Honorare zu verteilen sind.
  • Alle Vorgaben gelten gleichermaßen für niedergelassene und angestellte Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeut*innen wie für MVZ und BAG. Zahnärztinnen/-ärzte sind durch diese Regelungen jedoch nicht erfasst.
  • Die Regelung läuft per Gesetz zum 31.12.2020 automatisch aus.